Hallo Freddy 1,
wie „Abschläge“ und „Klugpuper“ bereits zutreffend dargestellt haben, ist es durchaus jederzeit möglich, an Stelle einer Vollrente (nur) eine Teilrente in Anspruch zu nehmen. Die Änderung kann jeweils für die Zukunft beantragt werden. zu beachten ist jedoch, dass die mit der Teilrente nicht gezahlte Differenz zur Vollrente nicht mit der späteren Vollrente nachgezahlt werden, sondern dass hier nur wieder ein Wechsel zur Vollrente stattfindet.
Unabhängig von der steuerrechtlichen Komponente sollten Sie sich daher ggf. nochmals individuell von einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers beraten lassen.
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