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Experten-Antwort

Temporärer Teilverzicht auf Altersrente

von Freddy 109.03.2023 | 10:39
428 Ansichten
6 Antworten
Mir wurde (unbestätigt) gesagt, dass ein Altersrentner für einen gewählten Zeitraum (z.B. 1 Kalenderjahr) auf einen Teil seiner Rente (bis 99%) verzichten könne und dieser nicht gezahlte Betrag würde dann später durch eine erhöhte Rente nachgezahlt. Ist dies so richtig? Wenn ja, wo und wie kann das beantragt werden?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.03.2023 | 14:25

Hallo Freddy 1,

wie „Abschläge“ und „Klugpuper“ bereits zutreffend dargestellt haben, ist es durchaus jederzeit möglich, an Stelle einer Vollrente (nur) eine Teilrente in Anspruch zu nehmen. Die Änderung kann jeweils für die Zukunft beantragt werden. zu beachten ist jedoch, dass die mit der Teilrente nicht gezahlte Differenz zur Vollrente nicht mit der späteren Vollrente nachgezahlt werden, sondern dass hier nur wieder ein Wechsel zur Vollrente stattfindet.

Unabhängig von der steuerrechtlichen Komponente sollten Sie sich daher ggf. nochmals individuell von einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers beraten lassen.

5 Antworten

Abschlägeam 09.03.2023 | 11:09
Hmmm.... ist tatsächlich möglich, aber was soll das bringen? Außer wenn Sie neben Ihrer Rente noch arbeiten (da dürfen Sie seit 01.01.2023 unbegrenzt hinzuverdienen) und sich einen Krankengeldanspruch aus dem Arbeitseinkommen 'sichern' wollen. Da würde dann auch eine Teilrente von 99,99 % reichen. Und wenn Sie bereits Regelaltersrentner sind und jemanden mit mindestens PG2 pflegen, dann sollten Sie auch reduzieren, denn dann bekommen Sie (weiterhin) von der Pflegekasse Rentenbeiträge bezahlt. Vorher (also vor Regelaltersrente) geht das auch neben einer Vollrente. Und würde Ihnen deutlich mehr spätere Rente bringen, als jetzt auf 0,1% zu verzichten. Also schauen Sie doch lieber mal im Familien- oder Nachbarschaftskreis, ob da nicht jemand der mindestens PG2 hat Ihre Unterstützung mit zehn Stunden wöchentlich verteilt auf mindestens zwei Tage benötigt. Rechnen Sie ansonsten nochmal genau nach, ob es sich für Sie rechnet. Und falls ja, einfach formlos bei Ihrer DRV beantragen, gilt dann ab Folgemonat.
Klugpuperam 09.03.2023 | 11:30
Oder der Versuch in die gKV zurückzukehren?
Klugpuperam 09.03.2023 | 11:27
Wegen Steuergedöns?
Freddy 1am 09.03.2023 | 11:34
Vielen Dank für ihre schnelle Antwort. Ich verstehe das richtig, ein Teilverzicht z.B. für 1 Kalenerjahr ist möglich. Zu Ihrer Info: Wenn jemand eine Einmalzahlung, z.B. Abfindung erhält, die nach der Fünftelregelung versteuert werden kann, könnte es sinnvoll sein, die übrigen sterpflichtigen Einkünfte soweit wie möglich zu reduzieren. Dadurch könnte sich die Gesamtsteuerbelastung deutlich reduzieren. Nochmals vielen Dank
Klugpuperam 09.03.2023 | 12:09
Also Steuergedöns. Teilrente ist ein Gestaltungsrecht und kann jederzeit für die Zukunft (ab Folgemonat) ausgeübt werden. 10% ist jedoch die niedrigste wählbare Teilrente.
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