Hallo Julia77,
ob eine teilweise Erwerbsminderung vorliegt oder nicht, ist zunächst eine rein sozialmedizinische Frage, die mit dem Umfang Ihrer Arbeits- und Pflegezeiten nichts zu tun hat. Ob eine Pflegetätigkeit im Einzelfall dazu führt, dass die Leistungsfähigkeit medizinisch noch mal neu geprüft wird, oder ob man davon ausgeht, dass das für die Beurteilung des Leistungsvermögens keine Rolle spielt, kann hier nicht gesagt werden.
Ob die von der Pflegekasse gezahlten Beiträge später zu einer höheren Altersrente führen oder nicht, kann hier ebenfalls nicht beantwortet werden. Dies hängt -wie von "Kommt drauf an" richtig ausgeführt- davon ab, ob die Entgeltpunkte der aus Beschäftigung und Pflege gezahlten Beiträge höher sind, als die Entgeltpunkte für die Zurechnungszeit in der Erwerbsminderungsrente.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung