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Experten-Antwort

TEMR versus Pflegeperson

von Julia7704.08.2025 | 03:05
170 Ansichten
2 Antworten
Guten Morgen, meine beiden Eltern haben aktuell den Pflegegrad 2 erhalten und ich bin als Pflegeperson eingetragen. Ich selbst erhalte seit 2023 unbefristet TEMR und arbeite 22,8 Std auf 4 Tage. Nun habe ich für die Meldung bei der Rentenvers. von der Pflegekasse einen Fragebogen bekommen, wo ich für beide Personen die Aufteilung der Pflegezeit von insgesamt 20 Std. angeben soll. Gefährde ich mit der Angabe von 20 Std. Pflege meinen Anspruch auf TEMR bzw. kann ich diese auch auf meinen freien Tag in der Woche und Wochende legen ? Oder wäre es besser die Anzahl der Wochenstd. zu reduzieren und damit den Anspruch auf Verhinderungspflege zu verwirken ? Hat es wirklich relevante Auswirkungen auf die Altersrente, wenn ich weitere Rentenpunkte mit Arbeit und Pflege erhalte, wenn perspektivisch die TEMR in VEMR umgewandelt wird ? Ich bin davon ausgegangen, dass sich da nichts mehr anpasst, oder wird bei Erreichung der Altersgrenze für Rente nochmal eine Prüfung erfolgen, was für mich mehr Rente ergibt ? Besten Dank vorab. Mit freundlichen Grüßen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.08.2025 | 09:11

Hallo Julia77,

 

ob eine teilweise Erwerbsminderung vorliegt oder nicht, ist zunächst eine rein sozialmedizinische Frage, die mit dem Umfang Ihrer Arbeits- und Pflegezeiten nichts zu tun hat. Ob eine Pflegetätigkeit im Einzelfall dazu führt, dass die Leistungsfähigkeit medizinisch noch mal neu geprüft wird, oder ob man davon ausgeht, dass das für die Beurteilung des Leistungsvermögens keine Rolle spielt, kann hier nicht gesagt werden.

Ob die von der Pflegekasse gezahlten Beiträge später zu einer höheren Altersrente führen oder nicht, kann hier ebenfalls nicht beantwortet werden. Dies hängt -wie von "Kommt drauf an" richtig ausgeführt- davon ab, ob die Entgeltpunkte der aus Beschäftigung und Pflege gezahlten Beiträge höher sind, als die Entgeltpunkte für die Zurechnungszeit in der Erwerbsminderungsrente. 

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

 

1 Antworten

Kommt drauf anam 04.08.2025 | 06:46
Diese Pflegetätigkeit gilt für die EMR nicht als Arbeitszeit, ist also rechtlich unkritisch für Ihre EMR. Allerdings könnte die DRV, wenn Sie 20 Stunden pflegen und 22,5 Stunden arbeiten gehen, dies schon zum Anlass nehmen , Ihre teilweise EMR zu überprüfen. Solche Prüfungen können jederzeit erfolgen, auch anlasslos. Und wenn Sie wöchentlich 42,5 Stunden tätig sind in Pflege und Arbeit, können Sie ja selber überlegen, wie gut Ihre Chancen dann stehen auf eine "perspektivische" volle EMR. Aber wissen tut das hier niemand, vieles kann, nichts muss. Ob die Entgeltpunkte aus der Pflege ihre spätere Altersrente erhöhen werden oder nicht, weiß hier auch niemand. Zum Altersrenten-Beginn stellt die DRV zwei unterschiedliche Rechnungen an. Höher ist die Altersrente aber häufig nicht nicht, weil die EM-Rente durch die Entgeltpunkte aus der Zurechnungszeit häufig höher ist, als die Altersrente ohne Zurechnungszeit-Entgeltpunkte, aber mit ein paar selbst erworbenen neuen Entgeltpunkten während des EM-Rentenbezuges. Sollte die Altersrenten-Ermittlung ohne Zurechnungszeit-Entgeltpunkte doch eine höhere Rente ergeben als die vorhergehende EM-Rente, dann wird natürlich diese höhere Rente als Altersrente gezahlt. Die genauen Werte berechnet die Rentenversicherung zu gegebener Zeit kurz vor dem Wechsel auf Antrag in Proberechnungen.
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