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Experten-Antwort

TEMR,Abfindung und arbeitssuchend

von Wagner Walter06.06.2025 | 10:58
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ich beziehe unbefristet eine TEMR,arbeite 5x4h und habe ein 6-stelliges Abfindungsangebot unserer Firma in Anspruch genommen und werde zum Ende des Jahres mit 57 Jahren aus dem Unternehmen (Siemens) ausscheiden. 40 Berufsjahre war ich dann versichert. Nächstes Jahr werde ich ein Dispositionsjahr machen und will mich dann in 01/2027 arbeitslos melden,somit wäre ich 58 Jahre alt und hätte einen 2-jährigen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies haben schon einige Kollegen gemacht,welche allerdings normal gearbeitet hatten und hatten auch beim Arbeitslosengeldbezug keine Probleme. Meine Frage : bekäme ich eventuell Probleme diesen Anspruch auf das Arbeitslosengeld zu verlieren,da ich ja einen Teilzeitarbeitsplatz aufgegeben habe und der Teilzeitarbeitsmarkt bei Arbeitslosigkeit ja als verschlossen gilt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wagner Walter,

 

leider ist es uns im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung nicht möglich, Fragen zum Recht der Arbeitslosenversicherung zu beantworten. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass ich Sie mit dieser Frage an Ihre zuständige Agentur für Arbeit oder eines der einschlägigen Foren zum Arbeitslosenversicherungsrecht verweisen muss.


 

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4 Antworten

Hansam 06.06.2025 | 11:04
Jetzt wollen sie wieder das größtmögliche Geld mitnehmen und haben Angst, dass sie nicht das ALG bekommen sondern dass sie eine volle Rente anstatt der teilweise Rente bekommen. Dann haben sie Pech gehabt wenn es so ist.
Holgeram 10.06.2025 | 11:01
Frage bei Privatier.com nach, da gibt es Erfahrungen auch wegen Eigenkündigung, Dispositionsjahr und dem späteren Bezug von ALG.
SollteGehenam 10.06.2025 | 13:43
Schon klar, daß sie das rechtzeitig mit der Arbeitsagentur klären müssen, statt in einem anonymen Rentenforum ... Sie verwenden natürlich auch nicht in anonymen Internetforen ihren realen Namen ... Sie bekommen ALG I, wenn sie es erst 1 Jahr nach dem 'Ereignis', das den Anspruch auslöst, beantragen ohne Sperre und Verkürzung - auch bei Teilzeit, weil der Sperrgrund nach 1 Jahr gelöscht wird.. Das ist m.E. unabhängig von Teilerwerbsminderungsrente. Melden Sie sich spätestens im Oktober offiziell arbeitssuchend und legen sie den AA-Account möglichst komplett an. Melden sie sich am ersten Tag nach Jobende persönlich arbeitslos und erklären sie der AA, daß sie ein Dispojahr einschieben wollen - die kennen das. Sie können sogar ALG beantragen, solange sie noch vor dem ALG Bescheid ihr Dispojahr starten. Dann haben sie schon alles vorbereitet und nach dem Dispojahr kann ALG I problemlos starten (da müssen sie aber nochmal selbst aktiv werden). Und immer dran denken, die AA ist zweigeteilt - quasi die 'Zahlstelle' und die reine Jobvermittlung. Beide müssen davon wissen. Einen Hinweis auf der-privatier.com haben sie ja schon erhalten, da müssen sie viel lesen und sich ihre Optionen/Konditionen herausfiltern, erhalten aber fachübergreifend Informationen aus dem realen Leben.
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