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Experten-Antwort

Tentennachzaglung

von Menne24.07.2024 | 09:26
186 Ansichten
5 Antworten
Ich werde demnächst eine Rentennschzahlungvvon ca 2000 Euro bekommen und bin in der Insolvenz kann dieser Betrag gepfändet werden? Mein Renten beträgt monatlich 564 euro

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.07.2024 | 13:49

Hallo Menne,

 

ja Rentennachzahlungen können gepfändet werden, auch wenn Sie sich in der Privatinsolvenz befinden. Dabei gelten die gleichen Pfändungsfreigrenzen wie für laufende Rentenzahlungen.

Ihre monatliche Rente von 564 Euro liegt unter der aktuellen Pfändungsfreigrenze von 1492 Euro für Alleinstehende ohne Unterhaltsverpflichtungen für weitere Personen.

Bei der Rentennachzahlung von 2000 Euro wird jedoch der pfändbare Teil ermittelt, indem der Betrag auf die Monate verteilt wird, für die die Nachzahlung bestimmt ist.

 

Es wäre ratsam, sich an einen Schuldnerberater oder Rechtsanwalt, b.z.w. Ihren Insolvenzverwalter zu enden, um sicher zu gehen, dass alle Berechnungen korrekt durchgeführt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

 

 

4 Antworten

Neam 24.07.2024 | 09:30
Kein Thema der Rentenversicherung, fragen Sie dort nach wo Ihre Privatinsolvenz begleitet wird.
Mannoam 24.07.2024 | 12:20
Wenn Sie in der Insolvenz sind, sind Sie verpflichtet, Ihren Insolvenzverwalter über diese Nachzahlung zu informieren. Was dann im Detail mit dem Geld geschieht, können Sie dann gleich mit erfragen.
Deutsch am 24.07.2024 | 12:22
Lerne Sie erst Mal Deutsch. Kein Wunder, dass Sie so in die Insolvenz geraten sind.
Du meine Güte am 24.07.2024 | 13:41
Was soll denn ein Tentennachzaglung sein? Noch nie gehört.
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