Hallo Menne,
ja Rentennachzahlungen können gepfändet werden, auch wenn Sie sich in der Privatinsolvenz befinden. Dabei gelten die gleichen Pfändungsfreigrenzen wie für laufende Rentenzahlungen.
Ihre monatliche Rente von 564 Euro liegt unter der aktuellen Pfändungsfreigrenze von 1492 Euro für Alleinstehende ohne Unterhaltsverpflichtungen für weitere Personen.
Bei der Rentennachzahlung von 2000 Euro wird jedoch der pfändbare Teil ermittelt, indem der Betrag auf die Monate verteilt wird, für die die Nachzahlung bestimmt ist.
Es wäre ratsam, sich an einen Schuldnerberater oder Rechtsanwalt, b.z.w. Ihren Insolvenzverwalter zu enden, um sicher zu gehen, dass alle Berechnungen korrekt durchgeführt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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