Hallo Tom,
um auf Ihre eingangs gestellte Frage zurückzukommen eine kurze Antwort zur Rentenberechnung.
Grundsätzlich werden zunächst erstmal für alle Beitragszeiten - also Beschäftigungszeiten, freiwillige Beiträge etc. - Entgeltpunkte ermittelt. Im Anschluss daran, wird über eine spezielle Berechnung - diese heißt Gesamtleistungsbewertung - ermittelt, wie beitragsfreie Zeiten - also Zeiten des Besuchs einer Schule, bestimmte Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Krankheit u. a. - in die Rentenberechnung einfließen. Hierzu wird ein Durchschnittswert aller Entgeltpunkte gebildet. Ein zweiter Durchschnittswert wird ermittelt, indem nur die Zeiten berücksichtigt werden, in denen in einem Kalendermonat nur Beiträge gezahlt wurden. Bei Erwerbsminderungsrenten gibt es dann noch einen dritten Durchschnittswert, bei dem die letzten 48 Kalendermonate vor dem Eintritt der Erwerbsminderung nicht einfließen. Der höchste der drei Durchschnittswerte wird dann für die Berechnung der Entgeltpunkte für die beitragsfreien und beitragsgeminderten Zeiten zu Grunde gelegt.
Im Ergebnis kommt es für diese 3. Berechnung also nicht auf den Rentenbeginn, sondern auf den Eintritt der Erwerbsminderung an und dieser kann wie bereits gesagt, auch in der Vergangenheit liegen.