Hallo,
durch den Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrenten ist ein Verschieben des Rentenbeginns bei abschlagsfreien Altersrenten in die Vergangenheit grundsätzlich nicht mehr möglich. Die Rentenversicherungsträger haben sich jedoch auf nachfolgende Auslegung verständigt.
Für versicherte Personen, die mindestens bis zum 31.12.2022 eine Beschäftigung ausgeübt haben und ab 01.01.2023 eine abschlagsfreie, vorgezogene Altersrente beantragen, gilt der Wegfall der Hinzuverdienstgrenze zum 31.12.2022 als Zeitpunkt der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen, sofern alle sonstigen Voraussetzungen (Alter, Wartezeit) bereits erfüllt waren.
Daher würden wir bei Ihnen auf den 01.01.2023 als frühesten Rentenbeginn kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Danke für Antwort, die ich aber nicht ganz verstehe. 3-Monatsfrist nach Erfüllung der Voraussetzungen heisst es doch, danach gilt der Antragsmonat als Beginntermin.Diese Frist wäre doch Ende Dez. abgelaufen. Oder gibt es da noch andere Randbedingungen ?
Sorry für die Nachfrage, bin da etwas verunsichert !
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