Wie bereits erläutert, können Sie ab dem 65. Lebensjahr ohne Abschläge in Rente gehen. Die von Ihnen geplante Altersteilzeit vom 01.01.2011 bis 31.12.2012 bedeutet, dass Sie nahtlos in Rente gehen können.
Sie können sich die Höhe der abschlagsfreien Rente unter Berücksichtigung der Altersteilzeit in einer
Auskunfts- und Beratungsstelle berechnen lassen
Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin.