Hallo Doris2,
Sie sollten das bitte nicht zu persönlich nehmen. Der RV-Träger muss Sie auf Ihre gesetzlichen Mitwirkungspflichten hinweisen (bzw. Ihren Mann) und so ein Standardtext kann schon mal etwas förmlich rüber kommen.
Fakt ist, dass der RV-Träger tatsächlich eine Rente zunächst einmal versagen kann, wenn ein Antragsteller nicht ausreichend daran mitwirkt, dass die Voraussetzungen für den Rentenanspruch geprüft werden können. Leider kommt es immer wieder vor, dass Gutachtentermine mehrmals nicht wahrgenommen werden oder angeforderte Unterlagen über lange Zeit nicht eingereicht werden und der RV-Träger hat dann die Möglichkeit, das Verfahren erst mal einzustellen (auch im Interesse aller anderen Versicherten sollte es ja nicht so sein, dass wertvolle Arbeitszeit mit Mahnungen und "Hinterherrennen" verschwendet wird). Wird die Mitwirkung nachgeholt, wird das Verfahren sofort wieder aufgenommen und die Rente ggf. auch rückwirkend gezahlt.
Wenn Sie aber auch für eine weitere Verschiebung einen nachvollziehbaren Grund haben und das rechtzeitig mitteilen, wird das sicher nicht als "fehlende Mitwirkung" gewertet werden. Sie sollten nur bedenken, dass sich die Entscheidung dann natürlich auch immer weiter nach hinten verschiebt.