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Experten-Antwort

Terminverschiebung - Androhung Ablehnung

von Doris222.05.2017 | 09:13
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Hallo Miteinander, mein Mann hat einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Jetzt kam ein Termin beim Gutachter für Mitte Juli. Da wir für diesen Zeitraum (in den ersten drei Ferienwochen, da auch nur da mein Sohn bei uns ist) mit der Familie Urlaub gebucht haben, haben wir um Terminverschiebung gebeten. Diese wurde auch von einer freundlichen Dame anstandslos telefonisch aufgenommen und nun haben wir einen neuen Termin für Ende Juli vereinbart. Jetzt haben wir am Wochenende eine extrem unfreundliche, schriftliche Bestätigung des neuen Termins erhalten. Hier wird uns jetzt schon angedroht, dass, sollten wir diesen 2. Termin nicht wahrnehmen können, der Bescheid abgelehnt würde. Wir sind entsetzt, wie man hier behandelt und unter Druck gesetzt wird!!! Selbstverständlich wollen wir den Termin wahrnehmen, aber ich habe einen psychisch labilen Mann, der letzten Sommer einen Schlaganfall hatte und sich nicht aufregen sollte. Da empfinde ich dieses Schreiben als extrem unangemessen. Zumal wir ja nicht ständig Termine aufs gerade wohl verschieben. Ich würde jetzt gerne wissen, ob das tatsächlich rechtens ist, falls wir diesen 2. Termin, z.B. wegen Krankheit oder aus welchem wichtigen Grund auch immer, nicht wahrnehmen könnten, dass der Antrag einfach abgelehnt werden darf. Vielleicht hilft uns ja eine entsprechende Information, diesen Druck bei uns wieder abzubauen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Doris2,

Sie sollten das bitte nicht zu persönlich nehmen. Der RV-Träger muss Sie auf Ihre gesetzlichen Mitwirkungspflichten hinweisen (bzw. Ihren Mann) und so ein Standardtext kann schon mal etwas förmlich rüber kommen.

Fakt ist, dass der RV-Träger tatsächlich eine Rente zunächst einmal versagen kann, wenn ein Antragsteller nicht ausreichend daran mitwirkt, dass die Voraussetzungen für den Rentenanspruch geprüft werden können. Leider kommt es immer wieder vor, dass Gutachtentermine mehrmals nicht wahrgenommen werden oder angeforderte Unterlagen über lange Zeit nicht eingereicht werden und der RV-Träger hat dann die Möglichkeit, das Verfahren erst mal einzustellen (auch im Interesse aller anderen Versicherten sollte es ja nicht so sein, dass wertvolle Arbeitszeit mit Mahnungen und "Hinterherrennen" verschwendet wird). Wird die Mitwirkung nachgeholt, wird das Verfahren sofort wieder aufgenommen und die Rente ggf. auch rückwirkend gezahlt.

Wenn Sie aber auch für eine weitere Verschiebung einen nachvollziehbaren Grund haben und das rechtzeitig mitteilen, wird das sicher nicht als "fehlende Mitwirkung" gewertet werden. Sie sollten nur bedenken, dass sich die Entscheidung dann natürlich auch immer weiter nach hinten verschiebt.

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4 Antworten

Lisam 22.05.2017 | 10:02
Hallo Doris2! Naja, es besteht ein gewisse Mitwirkungspflicht. Aber Termine um 2 3 Wochen verschieben, ist von der DRV her kein Problem. Die Gutachter habe teilweise einen dichten Terminkalender, da kann es evtl. nicht ganz so einfach sein. Wenn Sie den Termin beim Gutachter einfach nicht wahrnehmen sieht die Sache ganz anderes aus. Aber machen Sie sich keinen Kopf, der Brief sollte Sie nur auf die Mitwirkungspflicht hinweisen. Wenn Sie den neuen Termin wahrnehmen ist alles Gut. Wegen Krankheit den noch mal verschieben, da kann der Gutachter ggf. den Auftrag zurückgeben, wenn er denkt Sie kommen eh nicht. Aber aus einem "wichtigen Grund"? Der Termin bei Gutachter sollte bei Ihnen ebenfalls als extrem wichtiger Termin gelten. Je weiter Sie die Gutachtertermine nach hinten schieben, desto länger dauert es mit der Rente, also dann nicht meckern ;-) Machen Sie sich nicht so viele Gedanken um den Brief. Termin ist verschoben und gut :-) MfG Lis
Doris2am 22.05.2017 | 14:52
Hallo Miteinander, danke für die schnellen Antworten. Ja, wir nehmen die Mitwirkung selbstverständlich sehr ernst, genauso wie die Krankheit sehr ernst ist. Also gibt es KEIN Gesetz, dass der Rente erlaubt einfach abzulehnen, falls doch was dazwischen kommt, sondern nur den Antrag ruhen zu lassen. Diese Info/Details waren sehr hilfreich!!!
Herz1952am 23.05.2017 | 15:12
Hallo Doris2, Gesetz hin oder her, oder auch Richtlinien, im Falle der Terminverschiebung dürfte es nur eine Sache der Begründung sein. Den Rest hat der Experte in seinem letzten Absatz bereits erwähnt. Eine noch laufende Krankengeldzahlung könnte aber auch auslaufen (78 Wochen ab erstem Krankheitstag).
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