Hallo,
grundsätzlich werden Rentenzahlungen auch in voller Höhe monatlich ins Ausland überwiesen.
Es gibt aber bestimmte Sachverhalte (z.B. Zeiten nach dem Fremdrentengesetz) bei denen sich bei einer Auslandszahlung Einschränkungen ergeben können. Ob ein solcher Sachverhalt bei Ihnen vorliegt, kann ohne genaue Kenntnis Ihres Falles nicht beurteilt werden.
Auch im Ausland erhalten Sie Ihre Rente monatlich. Sie kann auf Ihr Konto bei einem Geldinstitut in Deutschland oder Ihrem Aufenthaltsstaat gezahlt werden. Bankspesen
oder Wechselkursschwankungen können Ihnen nicht
erstattet werden.
Wohnen Sie im Ausland, prüfen wir einmal jährlich, ob
Sie noch leben und wir die Rente weiter zahlen können.
Sie erhalten dafür vom Renten Service der Deutschen
Post AG eine sogenannte Lebensbescheinigung, die ausgefüllt und von einer amtlichen ausländischen Stelle bestätigt zurückgeschickt werden muss.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschenn Rentenversicherung