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Tilgung Wohnförderkonto über 2. Riestervertrag

von Kevin Brecht21.07.2016 | 11:35
1021 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, meine Frage basiert auf folgendem Fall: Es besteht ein Bausparvertrag mit Riester Förderung. Nach Zuteilung des Vertrages wird das Guthaben aus dem Vertrag auf das Wohnförderkonto gebucht. Für die Tilgung des Darlehens werden weiterhin geförderte Beiträge inkl. Zulagen von insgesamt 2100€ jährlich aufgewendet. Diese Tilgungsraten werden bis 2100€ ebenfalls auf das Wohnförderkonto gebucht. Zur Frage: Kann Ich das Wohnförderkonto mindern, in dem Ich ab dem Zeitpunkt ab dem das Darlehen getilgt wird einen zweiten Riestervertrag (als Rentenversicherung) bei einem anderen Anbieter abschließe und hierauf Sonderzahlungen zur Tilgung des Wohnförderkontos leiste? Wenn dies möglich sein sollte, wären die Leistungen aus diesem zweiten Vertrag bei Ablauf dann voll zu versteuern (die Leistungen resultieren aus ungeförderten Beiträgen), oder greift hier dann die Ertragsanteilbesteuerung wie bei einer nicht geförderten Rentenversicherung? Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Vielen herzlichen Dank.

4 Antworten

Rentensputnikam 21.07.2016 | 12:19
Wie kommen Sie darauf, dass Fragen zu privaten Versicherungsverträgen, insbesondere zu Steuern, in einem Forum der gesetzlichen Rentenversicherung beantwortet werden?
Kevin Brechtam 21.07.2016 | 12:38
Möglicherweise liegt hier ein Versehen vor. Ich habe in Google nach der Antwort zu meiner Frage gesucht und bin auf einen ähnlichen Fall in diesem Forum gestoßen (welche beantwortet wurde) und habe daraufhin die Frage gestellt. https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Vlt. habe ich die Frage auch an der falschen Stelle gestellt. Wo wäre ich den richtig ?
Oldenburgeram 21.07.2016 | 15:23
Wir befinden uns hier im Forum "Ihre-Vorsorge.de - Ihr unabhängiger Altersvorsorge-Berater" mit integriertem Riester-Rechner und vielen Details, die auch über den Tellerrand der gesetzlichen Rentenversicherung hinausschauen.
Rentensputnikam 25.07.2016 | 08:04
Wenden Sie sich an Ihr Versicherungsunternehmen, bei dem Sie Ihren Riestervertrag abgeschlossen haben. Sie zahlen schließlich Gebühren für Ihren Vertrag. Da kann man auch erwarten, dass man Ihnen dort bezüglich Ihrer Frage hilft.
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