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Experten-Antwort

Tlws. EMR/ Hinzurechnung weiterer EP

von Bechti10.01.2014 | 18:45
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Hallo liebe Forumsgemeinde, vielleicht kann mir jemand diese Frage beantworten: Derzeit bekomme ich eine tlws. EMR, gehe also noch weiterhin arbeiten. In der Klärung zum Versicherungskonto ist ab tlws. EMR- Beginn von "Rentenbezug mit Zurechnungszeit" die Rede. Hierbei handelt es sich offensichtlich um die fiktive Hochrechnung der EP bis zum 60. Lebensjahr. Da ich als EMR`ner keine Renteninfo mehr bekomme, möchte ich jedoch meinen EP-Stand selber nachhalten. Meine Frage daher: Ist es richtig, dass zur Ermittlung der Regelaltersrente eben diese fiktive Hochrechnung NICHT herangezogen werden kann, sondern quasi der letzte EP-Stand der letzten Renteninfo (datiert zum 31.12.2008) und ich anschließend meine EP entsprechend der SV Jahresbruttoeinkünfte ausrechne? (Die Berechnung ist kein Problem, es wird ja einfach das SV Bruttogehalt durch die Bezugsgröße dividiert) Herzlichen Dank für die Mithilfe

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird geleistet aufgrund der zurückgelegten Zeiten sowie unter Berücksichtigung einer Zurechnungszeit.

2. In der Folgerente wird die Zurechnungszeit als Anrechnungszeit (Anrechnungszeit wegen Rentenbezug) berücksichtigt. Die während des Rentenbezuges erzielten Arbeitsentsentgelte werden in der Folgerente anerkannt. Aufgrund des Zusammentreffens einer Anrechnungszeit (Rentenbezug) mit Beitragszeiten, sind diese Zeiten gleichzeitig beitragsgeminderte Zeiten.

3. Sie sollten von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger eine Auskunft unter Berücksichtigung der z.Zt. geleisteten Rente und unter Erzielung der Arbeitsentgelte beantragen.

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4 Antworten

LSam 11.01.2014 | 15:48
Würde man bei der Altersrente die Zurechnungszeiten nicht mit berücksichtigen, hätten sie im Versicherungsverlauf ein Minus an EP in dem Umfang, wie er in Anlage 4 des Bescheides über die tlw. EM-Rente ausgewiesen wird. . Habe meine Zweifel ob es Ihnen gelingt die Rente als Altersrente korrekt zu ermitteln. Die Heranziehung der Renteninfol ist da wohl kaum geeignet. . Sie müssen bei der Altersrente gegebenenfalls auch die Minderung der EM-Rente wegen Beginn vor dem 63. Lbj. mit beachten und bei der Altersrente mit berücksichtigen. . Es gibt für die Altersrente einen neuen Bescheid mit neuen Gegebenheiten, der auch die Veränderungen im Rechenabschnitt "Belegungsfähiger Gesamtzeitraum" mit einschließt ebenso, wie die mit Sicherheit sich ergebenden Veränderungen bei der Ermittlung und Berechnung des Leistungswertes aus der Grund- und Vergleichsbewertung, wodurch sich dann auch Veränderungen in Anlage 4 bei der Ermittlung zusätzlicher EP für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten ergeben. . Zutreffend ist, dass im Bescheid für eine Altersrente oder die Regelaltersrente ihre erzielten Verdienste dann mit berücksichtigt werden, man muss aber wissen wie, in welcher Form. . Insofern mein Zweifel, ob Ihnen das so gelingt. Spätestens nach Erhalt des neuen Rentenbescheides stellen Sie nach Vergleich fest, in welchem Umfang Sie sich verrechnet haben. . Ermitteln können sie aber auf jeden Fall die Summe EP aus dem sich ergebenden und noch zu berücksichtigenden Verdienst in der Weise, wie sie es formuliert haben. . Wünsche Erfolg bei Berechnung
Gigiam 11.01.2014 | 18:32
Hallo @LS, meine volle Zustimmung. Die Arbeit kann sich der Fragesteller sparen. Das wird bestimmt nichts. Schon gar nicht wenn >>Ermitteln können sie aber auf jeden Fall die Summe EP aus dem sich ergebenden und noch zu berücksichtigenden Verdienst in der Weise, wie sie es formuliert haben.
Gigiam 11.01.2014 | 18:37
wenn er sein Bruttoentgelt durch die "Bezugsgröße" an Stelle des "Durchschnittverdienstes" teilt Gigi
Bechtiam 12.01.2014 | 11:51
Vielen Dank schon einmal......natürlich muss ich meinen Jahresbruttoverdienst durch die 12-malige monatliche Bezugsgröße (Durchschnittsverdienst) dividieren, um auf die individuelle EP zu kommen..... kleiner Formulierungsfehler meinerseits.
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