Zu versteuern ist der Bruttobetrag der Rente. Da Sie nach dem Tod des Ausgleichspflichtigen weiterhin den Zuschlag aus dem Versorgungsausgleich in Ihrer Rente erhalten, erfolgt weiterhin eine Versteuerung. Für weitere Fragen hinsichtlich der Versteuerung wenden Sie sich bitte an einen Experten für Steuerrecht.
Natürlich muss es weiter versteuert werden - warum sollte dieser Teil der Rente denn plötzlich steuerfrei sein?
Der Versorgungsausgleich konnte zu Lebzeiten des Zahlenden steuerlich abgesetzt werdenund ich musste versteuern. Jetzt ist der zahlungspflichtige tot und kann nichts mehr absetzen. Muss ich dann weiterhin versteuern? Da ist ja keine Korrespondenz Steuer mehr 🤷♀️
Der Versorgungsausgleich konnte zu Lebzeiten des Zahlenden steuerlich abgesetzt werdenund ich musste versteuern. Jetzt ist der zahlungspflichtige tot und kann nichts mehr absetzen. Muss ich dann weiterhin versteuern? Da ist ja keine Korrespondenz Steuer mehr 🤷♀️
Das ist doch auch richtig so. Der Versorgungsausgleich ist Bestandteil Ihrer Rente und demnach genauso zu behandeln, wie alle anderen Bestandteile auch. Weshalb sollten Geschiedene privilegiert werden? Wer mehr erhält zahlt auch mehr Steuern. Wer weniger erhält (wie der Ausgleichsverpflichtete) zahlt weniger.
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