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Experten-Antwort

Tod des Versorgungsausgleichspflichtigen

von Fee20.03.2024 | 01:51
328 Ansichten
8 Antworten
Muss Versorgungsausgleich nach Tod des Ausgleichspflichtigem weiter versteuert werden?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.03.2024 | 11:11

Zu versteuern ist der Bruttobetrag der Rente. Da Sie nach dem Tod des Ausgleichspflichtigen weiterhin den Zuschlag aus dem Versorgungsausgleich in Ihrer Rente erhalten, erfolgt weiterhin eine Versteuerung. Für weitere Fragen hinsichtlich der Versteuerung wenden Sie sich bitte an einen Experten für Steuerrecht. 

7 Antworten

klar geregeltam 20.03.2024 | 04:57
Steuerfragen beantwortet Ihnen ein Steuerberater, ein Lohnsteuerhilfeverein oder Ihr zuständiges Finanzamt direkt.
Schadeam 20.03.2024 | 06:33
Ihre Ansprüche werden versteuert, auch das was Sie durch den VAG erhalten haben. Das ist Ihre Rente und nicht die des Toten. Witwen zahlen ja auch Steuern.
Tinaam 20.03.2024 | 06:42
Natürlich muss es weiter versteuert werden - warum sollte dieser Teil der Rente denn plötzlich steuerfrei sein?
Feeam 20.03.2024 | 07:40
Tina schrieb

Natürlich muss es weiter versteuert werden - warum sollte dieser Teil der Rente denn plötzlich steuerfrei sein?

Der Versorgungsausgleich konnte zu Lebzeiten des Zahlenden steuerlich abgesetzt werdenund ich musste versteuern. Jetzt ist der zahlungspflichtige tot und kann nichts mehr absetzen. Muss ich dann weiterhin versteuern? Da ist ja keine Korrespondenz Steuer mehr 🤷‍♀️
Praxisam 20.03.2024 | 08:41
Fee schrieb

Der Versorgungsausgleich konnte zu Lebzeiten des Zahlenden steuerlich abgesetzt werdenund ich musste versteuern. Jetzt ist der zahlungspflichtige tot und kann nichts mehr absetzen. Muss ich dann weiterhin versteuern? Da ist ja keine Korrespondenz Steuer mehr 🤷‍♀️

Das ist doch auch richtig so. Der Versorgungsausgleich ist Bestandteil Ihrer Rente und demnach genauso zu behandeln, wie alle anderen Bestandteile auch. Weshalb sollten Geschiedene privilegiert werden? Wer mehr erhält zahlt auch mehr Steuern. Wer weniger erhält (wie der Ausgleichsverpflichtete) zahlt weniger.
klar geregeltam 20.03.2024 | 10:23
Praxis schrieb

Das ist doch auch richtig so. Der Versorgungsausgleich ist Bestandteil Ihrer Rente und demnach genauso zu behandeln, wie alle anderen Bestandteile auch. Weshalb sollten Geschiedene privilegiert werden? Wer mehr erhält zahlt auch mehr Steuern. Wer weniger erhält (wie der Ausgleichsverpflichtete) zahlt weniger.

Es scheint hier aber gar nicht um den VAG in der Rente zu gehen, denn den hätte der Verstorbene steuerlich nicht geltend machen können. Und insofern kommt es wohl nun mit darauf an, ob es denn jemanden gibt (Erben z.B.) die weiterhin etwas bezahlen müssen an die geschiedene Hinterbliebene. Und das wären dann (weiterhin) zu versteuernde Einkünfte. Soll sich ein Steuerberater angucken :-)
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