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Experten-Antwort

Tod vor Renteneintritt

von Jung21.07.2023 | 06:01
913 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Gibt es Ansprüche der erbberechtigten Eltern aus der Rentenversicherung, wenn ein lediger Arbeitnehmer vor Renteneintritt stirbt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jung,

Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung können lediglich für Witwen/Witwer (zum Zeitpunkt des Todes muss demnach die Ehe/Lebenspartnerschaft bestehen) oder Kinder des Verstorbenen geltend gemacht werden.

 

Für weitere Fragen zu Ihrem persönlichen Fall stehen Ihnen die Beratungsstellen, das Servicetelefon (unter der Telefonnummer 0800 1000 480 0) oder auch Ihre Sachbearbeitung gern zur Verfügung. 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Versicherungam 21.07.2023 | 06:19
Fliederam 21.07.2023 | 06:23
Das einzig denkbare wäre, wenn eine vor dem Tod beantragte Rente rückwirkend zu einem Zeitpunkt vor dem Tod bewilligt wird. Aber Anspruh auf Hinterbliebenenrente haben nur Witwe/Witwer oderKinder des Verstorbenen.
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