Hallo Jung,
Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung können lediglich für Witwen/Witwer (zum Zeitpunkt des Todes muss demnach die Ehe/Lebenspartnerschaft bestehen) oder Kinder des Verstorbenen geltend gemacht werden.
Für weitere Fragen zu Ihrem persönlichen Fall stehen Ihnen die Beratungsstellen, das Servicetelefon (unter der Telefonnummer 0800 1000 480 0) oder auch Ihre Sachbearbeitung gern zur Verfügung.