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Experten-Antwort

Tod während Erwerbsminderungsrente und unverheiratet. Geht Partnerin leer aus?

von habnefrage12345613.04.2018 | 12:49
862 Ansichten
12 Antworten

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Guten Tag. Ich beziehe eine befristete Erwerbsminderungsrente (volle als Arbeitsmarktrente). Nun frage ich mich, was passiert, wenn ich während diesem Rentenbezug sterben sollte. Ich bin seit über 15 Jahre in einer eheähnlichen Beziehung. Steht meiner Lebensgefährtin im Falle des Todes eine Hinterbliebenenrente zu? Dankeschön

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo habnefrage123456,

Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente hat nur die Witwe oder der eingetragene Lebenspartner.

Das setzt demzufolge eine Eheschließung oder bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften die Eintragung oder jetzt ebenfalls die Eheschließung voraus.

In Ihrem Fall würde die Lebensgefährtin daher keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben.

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11 Antworten

Susiam 13.04.2018 | 12:58
Das Gehirn einschalten und schnell zum Standesamt, das sollte jeder wissen.
habnefrage123456am 13.04.2018 | 13:01
Würde das auch für meinen Riestervertrag gelten? Also ohne Ehevertrag und ohne Partnervertrag keine Auszahlung an die Partnerin?
Schorscham 13.04.2018 | 13:55
Das Guthaben eines Riester-Vertrages gehört zur Erbmasse und steht somit, inklusive der staatlichen Zulagen, den rechtmäßigen Erben zu: https://www.riesterrente-heute.de/im-todesfall/
Rosalie B.am 13.04.2018 | 13:51
Lesen was im "Riester Vertrag" steht. Was haben Sie abgeschlossen/beantragt? Es gibt viele Möglichkeiten.
Habneantwort12345am 13.04.2018 | 15:20
Hallo, es muss ein triftiger Grund vorliegen, warum Sie Ihre Lebensgefährtin noch nicht geheiratet haben. Trauen Sie sich. Es ist ganz einfach. Wir haben unsere Silberhochzeit vor zwei Jahren groß gefeiert. Ein sehr schönes Gefühl. Gruß
chiam 13.04.2018 | 16:30
Würde das auch für meinen Riestervertrag gelten? Also ohne Ehevertrag und ohne Partnervertrag keine Auszahlung an die Partnerin?
Das Guthaben eines Riester-Vertrages gehört zur Erbmasse und steht somit, inklusive der staatlichen Zulagen, den rechtmäßigen Erben zu: https://www.riesterrente-heute.de/im-todesfall/
Das stimmt nicht – wie auch der angegebene Link richtig beschreibt, müssen die erhaltenen Zulagen zurückgezahlt werden, wenn nicht ein ggf. vorhandener Ehepartner den Vertrag übernimmt. Nur das restliche Geld, nach Abzug der Zulagen, geht an die Erben.
chiam 14.04.2018 | 14:39
Was hier ja vermutlich der Fall ist, weil Erwerbsminderungsrenten vor der Regelaltersgrenze gezahlt werden, nicht danach. (Gut, bei manchen Riesterverträgen beginnt die Rentenphase schon mit z.B. 63 Jahren.)
Schorscham 14.04.2018 | 15:10
Der angegebene Link beschreibt richtig, dass die Zulagen nur dann zurückgezahlt werden müssen, wenn der Versicherte VOR Beginn der Rentenphase verstorben ist.
Was hier ja vermutlich der Fall ist, weil Erwerbsminderungsrenten vor der Regelaltersgrenze gezahlt werden, nicht danach. (Gut, bei manchen Riesterverträgen beginnt die Rentenphase schon mit z.B. 63 Jahren.)
Ich habe den Fragesteller nicht so verstanden, dass er noch während seines EM-Rentenbezuges mit seinem Ableben rechnet. Wenn seine EM-Rente nahtlos in eine Regelaltersrente übergeht, ändert sich nur der Name der Rente aber nicht sein geschildertes Problem. MfG
sturkoppam 14.04.2018 | 19:57
Gehts noch? Frauen wollen doch die Gleichberechtigung, da gehört doch die eigene Altersvorsorge auch zu. Nix mit schnell in die soziale Hängematte schlüpfen.
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