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Experten-Antwort

Todesfall: zuviel gezahlte Rente zwei mal zurück gebucht

von Kuja05.01.2024 | 20:26
564 Ansichten
8 Antworten
Hallo, Nach Tod des Rentners ist für den Folgemonat noch einmal Rente in zwei Beträgen, Witwen- und Altersrente, gezahlt worden. Ein paar Tage später ist ein etwas geringerer Betrag zurück gebucht worden. Später am gleichen Tag ist ein höherer Betrag zurück gebucht worden. Keiner der Beträge passt rechnerisch. Insgesamt fehlt nun ein hoher Betrag auf den Nachlasskonto und es droht, da Monats- und Jahresanfang, ins Minus zu rutschen. Was kann ich tun?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.01.2024 | 10:31

7 Antworten

Meine Güteam 06.01.2024 | 08:31
Sie können Rücksprache mit dem Postrentenservice oder dem zuständigen Rententräger halten, da hier niemand Einsicht in die Unterlagen hat. Eigentlich logisch, oder?
-.-am 06.01.2024 | 08:43
Ihre telefonischen Anfragen aus Deutschland beantworten wir gern unter: Telefon: 0221 5692-444 Fax: 0221 5692-776 Montag - Donnerstag: 8 - 18 Uhr Freitag: 8 - 16 Uhr https://www.deutschepost.de/de/r/rentenservice/kontakt.html…
Nachlassam 06.01.2024 | 11:44
Für beide Renten kommt es zunächst darauf an, ob diese zu Monatsbeginn oder zum Monatsende zu bezahlen waren. Für den Todesmonat selbst stehen beide Renten bis zum Monatsende zu. Jedoch erlischt die Versicherungspflicht für KV/PV bereits mit dem Todestag. Die Differenz der hierfür von der DRV (Postrentenservice) einbehalten Beträge werden anteilig erstattet. In den Unterlagen des Verstorbenen finden Sie sicher die letzten Rentenanpassungsmitteilungen (für ab Juli 2023), aus der auch hervorgeht, wie hoch die Beiträge für KV/PV bezogen auf die volle Monatsrente berechnet wurden. Mit diesen Beiträgen können Sie also den zu erstattenden Betrag für KV/PV errechnen (hier wird der Monat mit 30 Tagen gerechnet). Für welchen Monat die jeweiligen Renten bezahlt wurden (vor Rückbuchung/Erstattung) entnehmen Sie den Kontoauszügen, dort ist beim Verwendungszweck der jeweilige Monat angegeben (z.B. Witwenrente 01/2024 und eigene Rente 12/2023 oder aber auch beide Renten für den gleichen Monat). Wenn also z.B. die Witwenrente (oder auch die eigene Rente) bereits für den Januar im Voraus bezahlt worden war, steht diese gar nicht mehr zu. Diese würde(n) also 1:1 zurück gebucht werden. Für den Todesmonat (z.B. Dezember) werden dann je nach Todestag Monatsbeitrag durch 30 x Tage erstattet. Und dies aber evtl. bei der Rückbuchung einfach abgezogen. Da für den Verstorbenen auch für das Sterbejahr noch eine Steuererklärung gemacht werden muss, können Sie (bzw. die Erben) sich auch in den nächsten Wochen bei der zuständigen DRV eine 'Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt anfordern'. Auch hieraus wäre dann ersichtlich, welche Beträge tatsächlich noch zu bezahlen waren. Vorab aber können Sie dies vielleicht anhand der Angaben doch auch selbst nachrechnen. Oder Sie wenden sich dann an den Postrentenservice direkt. Dass nun ein Betrag auf dem Nachlasskonto fehlen könnte, hat allerdings nichts weiter mit der Rentenversicherung zu tun. Hier müssen/sollten Sie sich erkundigen, welche Kosten bei anderen Stellen teilweise sofort kündbar bzw. trotz Todesfall zunächst weiter zu bezahlen sind. Für sämtliche (auch nach Todesfall) noch anfallende Kosten 'haftet' zunächst der Nachlass und dann die evtl. Erben. Wenden Sie sich hierzu ggfs. auch an einen Fachanwalt für Familien-/Erbrecht.
Kujaam 06.01.2024 | 15:58
Nachlass schrieb

Für beide Renten kommt es zunächst darauf an, ob diese zu Monatsbeginn oder zum Monatsende zu bezahlen waren.

Für den Todesmonat selbst stehen beide Renten bis zum Monatsende zu. Jedoch erlischt die Versicherungspflicht für KV/PV bereits mit dem Todestag. Die Differenz der hierfür von der DRV (Postrentenservice) einbehalten Beträge werden anteilig erstattet.

In den Unterlagen des Verstorbenen finden Sie sicher die letzten Rentenanpassungsmitteilungen (für ab Juli 2023), aus der auch hervorgeht, wie hoch die Beiträge für KV/PV bezogen auf die volle Monatsrente berechnet wurden.

Mit diesen Beiträgen können Sie also den zu erstattenden Betrag für KV/PV errechnen (hier wird der Monat mit 30 Tagen gerechnet).

Für welchen Monat die jeweiligen Renten bezahlt wurden (vor Rückbuchung/Erstattung) entnehmen Sie den Kontoauszügen, dort ist beim Verwendungszweck der jeweilige Monat angegeben (z.B. Witwenrente 01/2024 und eigene Rente 12/2023 oder aber auch beide Renten für den gleichen Monat).

Wenn also z.B. die Witwenrente (oder auch die eigene Rente) bereits für den Januar im Voraus bezahlt worden war, steht diese gar nicht mehr zu. Diese würde(n) also 1:1 zurück gebucht werden. Für den Todesmonat (z.B. Dezember) werden dann je nach Todestag Monatsbeitrag durch 30 x Tage erstattet. Und dies aber evtl. bei der Rückbuchung einfach abgezogen.

Da für den Verstorbenen auch für das Sterbejahr noch eine Steuererklärung gemacht werden muss, können Sie (bzw. die Erben) sich auch in den nächsten Wochen bei der zuständigen DRV eine 'Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt anfordern'. Auch hieraus wäre dann ersichtlich, welche Beträge tatsächlich noch zu bezahlen waren.

Vorab aber können Sie dies vielleicht anhand der Angaben doch auch selbst nachrechnen. Oder Sie wenden sich dann an den Postrentenservice direkt.

Dass nun ein Betrag auf dem Nachlasskonto fehlen könnte, hat allerdings nichts weiter mit der Rentenversicherung zu tun.

Hier müssen/sollten Sie sich erkundigen, welche Kosten bei anderen Stellen teilweise sofort kündbar bzw. trotz Todesfall zunächst weiter zu bezahlen sind. Für sämtliche (auch nach Todesfall) noch anfallende Kosten 'haftet' zunächst der Nachlass und dann die evtl. Erben.

Wenden Sie sich hierzu ggfs. auch an einen Fachanwalt für Familien-/Erbrecht.

Vielen Dank für die sachdienliche Auskunft. Die ersten drei Sätze klären die Vorgänge auf.
Fehlender Mummam 06.01.2024 | 16:41
Kuja schrieb

Vielen Dank für die sachdienliche Auskunft.

Die ersten drei Sätze klären die Vorgänge auf.

Das telefonisch zu klären, wäre für Sie scheinbar zu schwierig, oder?
Mumm da... Prost!am 07.01.2024 | 01:37
Fehlender Mumm schrieb

Das telefonisch zu klären, wäre für Sie scheinbar zu schwierig, oder?

Und zu verstehen, dass eine passende Antwort schon gegeben wurde, für manch anderen wohl auch 🙈🙄
Kujaam 07.01.2024 | 16:13
Fehlender Mumm schrieb

Das telefonisch zu klären, wäre für Sie scheinbar zu schwierig, oder?

Ja, wäre es. Es ist Wochende, ich habe nur begrenzten Zugriff auf die Kontodaten von einem deutschen PC, nicht Handy und reise gerade jetzt wieder ab. Es mag über den Horizont einiger Schwätzer gehen, dass nicht jeder ein Leben nach Schema F führt.
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