Hallo Angelika Böhm,
mein herzliches Beileid. Wenn Ihr Vater bereits Rentner war, so wird auf Antrag das Sterbevierteljahr gezahlt. Hierbei ist es, soweit mir bekannt, irrelevant, ob der Toteszeitpunkt der 05.08.2016 oder der 08.08.2016 war.
Wenn noch keine Rente gezahlt wurde, müsste die Hinterbliebenenrente erst beantragt werden.