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Experten-Antwort

Todeszeitpunkt unklar

von Angelika Böhm14.09.2016 | 16:26
2955 Ansichten
6 Antworten

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Mein Vater wurde am 5.09.2016 tot in seiner Wohnung gefunden. Im Totenschein steht nun bei Todeszeitpunkt zwischen 5.8.2016 und 5.9.2016. Ich weiss nicht wie der Arzt/ Polizei darauf kommt, denn auf jeden Fall wurde er zwischendurch noch von Nachbarn gesehen. Meine Frage: wird ibei diesem unklaren Todeszeitpunkt die Rente für September trotzdem überwiesen? Viele Dank für Ihre Antworten im Voraus!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.09.2016 | 16:33

Hallo Angelika Böhm,

mein herzliches Beileid. Wenn Ihr Vater bereits Rentner war, so wird auf Antrag das Sterbevierteljahr gezahlt. Hierbei ist es, soweit mir bekannt, irrelevant, ob der Toteszeitpunkt der 05.08.2016 oder der 08.08.2016 war.

Wenn noch keine Rente gezahlt wurde, müsste die Hinterbliebenenrente erst beantragt werden.

5 Antworten

Angelika Böhmam 14.09.2016 | 17:35
vielen Dank für Ihre Antwort! Mein Vater war schon 70 Jahre alt und hat die letzten 5 Jahre bereits Rente bekommen. Er war allerdings bereits seit 35 Jahren von meiner Mutter geschieden- eine neue Partnerin gab es nicht, Ich bin die Alleinerbin! So wir ich Sie verstanden habe würde trotz des unklaren Todeszeitpunktes die Rebte für den Monat September noch ausgezahlt werden. Da keine Witwe da ist würden dann die Rentenüberweisungen eingestellt werden!
Schadeam 14.09.2016 | 18:08
Sorry lieber Experte, das war eine Wischi Waschi Antwort. Es ist schon ein Unterschied ob einer letztlich im August oder im September verstorben ist. Ob im konkreten Fall, wo es keine rentenberechtigten Hinterbliebenen gibt, die Rente Ende August oder Ende September endet, sind doch keine "peanuts" - zumindest nicht für die Erben, die überzahlte Rente zurückzahlen müssen. Und auch Ihr Argument mit dem Sterbevierteljahr greift nicht wirklich. Liegt det Tod im August, wären es die Monate September - November im anderen Fall die Monate Oktober bis Dezember in denen die Witwe 100 % erhält. Immerhin einen Monat mehr! Ihre Antwort ist lediglich nachvollziebar, wenn der Tote zwischen dem 05.08 und dem 31.08. gestorben wäre, dann wärs egal. Gefragt war aber was anderes:
W*lfgangam 14.09.2016 | 20:02
Hallo Angelika Böhm, als gesicherter Todeszeitpunkt gilt das späteste Datum, denn da war er garantiert nicht mehr am Leben. Insofern ergeben sich alle Folgewirkungen vom 05.09.2016 abgeleitet, die September-Rente ist rechtmäßig gezahlt worden. Da die Rente aber wohl im Voraus gezahlt (wenn seine Rente vor 2004 begonnen hat) worden ist/Ende August, wird die Zahlung im September = Oktober-Rente zurückgefordert. Es sei denn, es folgt eine Witwenrente ... Gruß w.
****am 15.09.2016 | 12:20
Hallo Angelika Böhm, in diesem Fall (Tod im August oder September) wird der RV-Träger wohl gem. § 49 SGB 6 den wahrscheinlichen Todeszeitpunkt selbst feststellen, erst wenn das nicht möglich ist, wird der letzte in der Sterbeurkunde angegebene Tag als Todestag genommen. Wenn Nachbarn ihren Vater also noch in der Zeit vom 01.09. bis 05.09. gesehen haben, gilt der 05.09.2016 als Todestag, wurde er zuletzt bis 31.08.2016 gesehen könnte die Septemberrente zurückgefordert werden.
=//= am 15.09.2016 | 13:11
Zitat von Angelika Böhm anzeigen
Das ist immer so eine Sache mit den Nachbarn/Zeugen. Es kann ja schon sein, dass sie ihn noch nach dem 05.08. gesehen haben. Ob sie ihn aber auch noch Anfang September, also vor dem 05.09., gesehen haben? Das waren nur 4 bzw. 5 Tage im September. Es wird auf jeden Fall, wie bereits erwähnt, der letztgenannte Zeitpunkt 05.09.2016 genommen. Demnach steht die Rente noch für September 2016 zu.
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