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Top-Thema Abgeltungssteuer

von 3105gtjunior17.07.2008 | 15:06
1155 Ansichten
5 Antworten

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Sie schreiben in Ihrer Checkliste Abgeltungssteuer ab 2009: "Sie können einen Riester Fondssparplan ohne Förderung abschliessen. Es gelten dieselben Steuerregeln wie für Fondspolicen". Wie kann das sein; ein Fondssparplan ist doch kein Versicherungsvertrag, ein Fondssparplan ist voll steuerpflichtig.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 18.07.2008 | 09:18

Hallo Junior,

bezüglich der Auswirkungen der ab 01.01.2009 geltenden Abgeltungssteuer können wir Ihnen aus rechtlichen Gründen keine genauen Angaben machen.

Bitte wenden Sie sich an das Finanzamt, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.

4 Antworten

Schiko.am 17.07.2008 | 20:44
Ganz gleich ob der vertrag mit oder ohne förderung besteht, für anfallende zinsen oder fonds kursgewinne werden diese beträge auf die freistellung von jährlich 801/1602 angerechnet. Werden diese beträge überschritten muß die bank vom übersteigenden betrag 25% steuer plus soli abführen. Oft wird dies als neue einführung dargestellt, gilt ab auch bis 31.12.2008 schon, statt 30% sind es eben nur 25% plus soli. Mit freundlichen Grüßen.
3105gtjunioram 18.07.2008 | 09:32
diese genauen Angaben haben Sie aber doch unter dem Topthema Abgeltungssteuer gemacht...
3105gtjunioram 18.07.2008 | 09:34
staatlich geförderte Rentenprodukte sind von der Abgeltungssteuer (auch bisher von der Kapitalertragssteuer) befreit
wolfgangam 18.07.2008 | 10:31
Die Besteuerungslücke ist richtig beschrieben. Grundsätzlich gilt, wer Fondsanteile ab nächsten Jahr kauft, muss die ordentlichen thesaurierten Erträge (z. B. Zinsen, Dividenden) mit dem Ende des Fondsgeschäftsjahres der Abgeltungsteuer unterwerfen. Die außerordentlichen Erträge (z. B. eräußerungsgewinne aus Aktien) sind bei Rückgabe des Anteilsschein abgeltungsteuerpflichtig. Der Abgeltungsteuer kann der "vermögende" Sparer ein Schnippchen schlagen, wenn die Beiträge in einen zertifizierten aber ungeförderten Riester-Fondssparplan gezahlt werden. Die spätere Auszahlung des Kapitals unterliegt dann den Steuerregeln, die für eine private Lebens- / Rentenversicherung gelten (BMF-Schreiben vom 05.02.2008, Rdnr. 102 - siehe auch Artikel in Welt-Online vom 02.03.2008). Bei Auszahlung mit Endalter 60 und 12 Jahren Laufzeit bleiben dann die Erträge zur Hälfte steuerfrei! So etwas passiert, wenn die Gesetzesschreiber in den Ministerien ihre bürokratischen Gesetzesmonster selber nicht mehr verstehen. Gewollt war das nicht, die Fondsgesellschaften machen damit aber bereits eifrig Werbung.
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