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Zur Experten-Antwort springenHallo anne56,
die Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung im Anschluss an die Beschäftigung in einer Transfergesellschaft in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn können nicht auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet werden.
Der Bezug von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung kann in diesen Fällen nicht durch eine Insolvenz oder
vollständige Geschäftsaufgabe des (letzten) Arbeitgebers, der Transfergesellschaft, bedingt sein. Die Gründe für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, das dem Beschäftigungsverhältnis mit der Transfergesellschaft voranging, können nicht berücksichtigt werden.
Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers" verursacht.Klingt so und finde ich eine absolute Frechheit. Ich würde dann wohl versuchen wenn die Transfer 12 Monate geht und dann noch 8 Monate fehlen, für die 8 Monate einen Job zu finden oder andersrum erst ein paar Monate ALG I, da dass ALG I vermutlich höher aufgrund der Transfer ausfällt und dann 8 Monate vor Rentenbeginn irgendwo ne Abhängige Beschäftigung aufnehmen. Einfach nur zum Erfüllen der Wartezeit. Ob ne geringfügige Beschäftigung mit Zuzahlung neben dem ALGI zählt weiß ich leider grad nicht. Das wäre noch die beste Option, wenn Sie möglich ist. Ich finde das mit der Transfer und ALGI im Anschluss eine absolute Frechheit, allen Scheiß zählen Sie mit auf die 45 Jahre und bei so was machen Sie nen Kasper.
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