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Experten-Antwort

Transfergesellschaft & Minijobs

von Stb Schaub20.11.2025 | 10:18
359 Ansichten
3 Antworten
Guten Tag, gilt ein Arbeitsverhältnis in einer Transfergesellschaft als sozialversicherungspflichtiger Hauptjob, sodass nur ein Minijob mit Verdienstgrenze ausgeübt werden kann? Oder gilt hier eine Sonderregelung, sodass 2 Minijobs unter Berücksichtigung der Verdienstgrenze (addiert) möglich sind?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.11.2025 | 12:06

Hallo Stb Staub,

 

von versicherungspflichtiger Hauptbeschäftigung oder auch Hauptjob spricht man, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin mehr als geringfügig beschäftigt ist: Die Verdienstgrenze von 556 Euro wird überschritten und die Beschäftigung wird an mehr als drei Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr ausgeübt. Hauptjobs sind voll sozialversicherungspflichtig.

Als versicherungspflichtiger Hauptjob gilt auch eine Tätigkeit, die während des Erhalts von Entgeltersatzleistungen  (z. B. Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Übergangsgeld) unterbrochen ist. 

Neben einem versicherungspflichtigen Hauptjob kann nur ein Minijob mit Verdienstgrenze ausgeübt werden, der bei der Minijob-Zentrale zu melden ist. Jeder weitere Minijob mit Verdienstgrenze wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und ist wegen Überschreitung der Verdienstgrenze kein Minijob mehr. Die zweite und jede weitere Beschäftigung auf Minijob-Basis wird dann mit Ausnahme in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig und ist wie der Hauptjob an die zuständige Krankenkasse zu melden. Das gilt auch, wenn die Verdienstgrenze durch die Zusammenrechnung aller Minijobs nicht überschritten wird.

Zusätzlich zu beachten wäre die Höchstzahl an möglichen Arbeitsstunden pro Woche während des Bezugs von Transfer(kurzarbeiter)geld.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

 

2 Antworten

Minijobzentrale am 20.11.2025 | 11:56
Das beantwortet Ihnen gerne die Minijobzentrale! https://www.minijob-zentrale.de/DE/meta/faq-bereich/faq-bereich_…
abcam 20.11.2025 | 18:00
Erster Teil definitiv ja. Die Transfergesellschaft ist ihr neuer Arbeitgeber mit entsprechender Lohn/Gehaltszahlung incl. SV-Abzüge. Die Transfergesellschaft wird normalerweise lediglich von ihrem alten AG gesponsert.
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