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Experten-Antwort

Transfergesellschaft - AGL1 - Rente

von Sportler29.06.2020 | 16:45
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5 Antworten

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Guten Tag, meine Filiale (Warenhauskette) wird wegen Insolvenz zum 31.10.2020 geschlossen. Es schließen 62 von 172 Filialen. Bis zum 31.10.2020 habe ich eine Pflichtbeitragszeit von 44 Jahren und 2 Monaten erreicht. Ab dem 01.11.2020 gibt es eine Transfergesellschaft für mindestens 6 Monate. Anschließend wäre AGL 1 für 2 Jahre möglich um nahtlos in die Rente (mit Abschlag) gehen zu können. Wird in diesem Fall die AGL 1 als Pflichtbeitragszeit angerechnet ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrter Nutzer,

eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird immer abschlagsfrei geleitstet, eine vorzeitige Inanspruchnahme (mit Abschlägen) ist nicht möglich. Voraussetzung für die o.g. Rente ist u.a. die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren. Auf diese Wartezeit werden Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung angerechnet, wobei die letzten zwei Jahre vor Rentenbeginn nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bezug durch eine Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bedingt ist. Von einer insolvenzbedingten Entgeltersatzleistung kann ausgegangen werden, wenn das Beschäftigungsverhältnis aufgrund Insolvenz durch eine Kündigung des Arbeitgebers oder Insolvenzverwalters gelöst wurde. Eine vollständige Geschäftsaufgabe bedeutet, dass die gesamte Betriebstätigkeit eingestellt wurde, Einstellung der Tätigkeit eines Betriebsteils wie einer Filiale reicht nicht aus. Anrechenbar sind jedoch Zeiten mit freiwilligen Beiträgen, wobei die letzten zwei Jahre vor Rentenbeginn nur dann zählen, wenn nicht gleichzeitig Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit vorliegen. Wir empfehlen Ihnen daher eine persönliche Beratung bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Mondkindam 29.06.2020 | 17:18
Hallo Sportler, die ALG 1-Zeiten sind Pflichtbeiträge, zählen aber in Ihrem Fall nicht für die Wartezeit von 45 Jahren für die Altersrente für besonders langjährige Beschäftigte, da die Arbeitslosigkeit nicht wegen Insolvenz Ihres Arbeitgebers oder kompletter Betriebsaufgabe eingetreten ist.
Mondkindam 29.06.2020 | 17:21
sorry, hatte nicht richtig gelesen, dass Sie am Anfang von Insolvenz geschrieben haben, aber das ALG nach einer Transfergesellschaft zählt in den letzten 2 Jahre vor Rentenbeginn trotzdem nicht für die 45 Jahre
Siehe hieram 29.06.2020 | 17:30
Was in diesem 'besonderen Fall' mit Sicherheit noch genauer zu betrachten wäre und ggfs. ein wichtiges Thema auch bei der nächsten anstehenden Betriebsversammlung sein sollte, in der die Mitarbeiter weiter über die Folgen der Schließung informiert werden. Wenden Sie sich ansonsten diesbezüglich auch an den Insolvenzabwickler und lassen Sie sich ausführlich auch von Ihrer zuständigen Rentenversicherung vor Ort beraten, was genau zu beachten ist. Dies ist auch telefonisch möglich, da persönliche Beratung aktuell immer noch nur teilweise erfolgt.
Valzuunam 30.06.2020 | 10:19
Die Sicht der DRV ist da eindeutig: Die Beschäftigung in der Transfergesellschaft, weil die Arbeitsverträge dort üblicherweise befristet sind. Nicht wegen Insolvenz / vollständiger Geschäftsaufgabe der Transfergesellschaft. Auf die Insolvenz des früheren Arbeitgebers kommt es nicht an. Dies wurde von der Rechtssprechung bisher auch so bestätigt. Ob allerdings noch höchstrichterliche Entscheidung anstehen vermag ich jetzt nicht zu sagen. Das kann aber sicher auch selbst recherchiert werden. Fazit (aktueller Stand): Pflichtbeiträge ja, ABER keine Berücksichtigung für die Wartezeit vom 45 Jahren um vorzeitig OHNE Abschläge in Rente gehen zu können.
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