Sehr geehrter Nutzer,
eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird immer abschlagsfrei geleitstet, eine vorzeitige Inanspruchnahme (mit Abschlägen) ist nicht möglich. Voraussetzung für die o.g. Rente ist u.a. die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren. Auf diese Wartezeit werden Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung angerechnet, wobei die letzten zwei Jahre vor Rentenbeginn nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bezug durch eine Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bedingt ist. Von einer insolvenzbedingten Entgeltersatzleistung kann ausgegangen werden, wenn das Beschäftigungsverhältnis aufgrund Insolvenz durch eine Kündigung des Arbeitgebers oder Insolvenzverwalters gelöst wurde. Eine vollständige Geschäftsaufgabe bedeutet, dass die gesamte Betriebstätigkeit eingestellt wurde, Einstellung der Tätigkeit eines Betriebsteils wie einer Filiale reicht nicht aus. Anrechenbar sind jedoch Zeiten mit freiwilligen Beiträgen, wobei die letzten zwei Jahre vor Rentenbeginn nur dann zählen, wenn nicht gleichzeitig Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit vorliegen. Wir empfehlen Ihnen daher eine persönliche Beratung bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam