Hallo S.Becker,
der Antwort von Herz1952 schliessen wir uns an, auch in der Antwort von ippuj finden Sie einige wertvolle Hinweise.
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Hallo S.Becker,
der Antwort von Herz1952 schliessen wir uns an, auch in der Antwort von ippuj finden Sie einige wertvolle Hinweise.
Ihnen wollte ich überhaupt nichts mitteilen. Genausowenig bin ich ihren Beiträgen interessiert.Asylanten waren nicht darunterHallo Sewing, Ihre Beobachtungsgabe ist bemerkenswert ...die haben ja auch - ohne Aufenthalts-/Erwerbsstatus - keine Arbeitserlaubnis ;-) Daneben haben EU-BürgerInnen freien Zugang zum Arbeitsmarkt ... waren wohl andere 'Umstände' für den Leiharbeitgeber wichtiger, als auf 'billig Ausland' zu achten - könnte vielleicht mit einem Minimum an Qualifikation zusammen hängen, um die Anforderungen an seine Auftraggeber halbwegs zu erfüllen :-) Öhm, was wollten Sie 'uns' mit Ihrem Beitrag zur Ausgangsfrage mitteilen? Gruß w.
ja du Freizeitkomiker, aber erst nach 6 Wochen.....Viele drücken sich, wenn es sich um die Zahlung von Krankengeld geht.Das Krankengeld zahlt ja auch die Krankenkasse, nicht der Arbeitgeber...
Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber, innerhalb der ersten sechs Wochen nach Krankmeldung, Krankengeld verlangen, wundert es mich nicht, dass dieser es ablehnt (smile)Das Krankengeld zahlt ja auch die Krankenkasse, nicht der Arbeitgeber...ja du Freizeitkomiker, aber erst nach 6 Wochen.....
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