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Experten-Antwort

Tricks von Leiharbeitsfirmen

von S.Becker07.06.2016 | 15:04
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12 Antworten

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Hallo zusammen, mal wieder eine Frage zur Leiharbeit. Man hört immer wieder das diese Firmen nicht korrekt abrechnen und dem Arbeitnehmer dadurch Nachteile entstehen. Was gilt es bei der Abrechnung usw zu beachten ? Gibt es da so eine Art "Checklist" damit man nicht gleich bei der ersten Lohnabrechnung aus allen Wolken fällt. sonst noch Ratschläge rund um dieses Thema !? Danke !!

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo S.Becker,

der Antwort von Herz1952 schliessen wir uns an, auch in der Antwort von ippuj finden Sie einige wertvolle Hinweise.

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11 Antworten

Herz1952am 07.06.2016 | 15:21
Das ist kein Rententhema. Aber googeln Sie mal: "Tricks der Verleihfirmen". Viele Beiträge. Praktisch: Vergleich Sie Ihre geleisteten Stunden und das Entgelt mit den angegebenen Stunden und dem Berechnungsstundenlohn. Überprüfen Sie ob die Endsumme mit der Vergleichsberechnung stimmt.
ippujam 07.06.2016 | 15:59
Wie bei JEDEM Arbeitgeber sollte man als Arbeitnehmer die Rahmenrichtlinien (z.B. Tarifvertrag) kennen, ebenso wie den Arbeitsvertrag. Die Abrechnung sollte man sorgfältig auf sachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen. Und als Mitarbeiter in der Personalabrechnung einer seriösen Leiharbeitsfirma kann ich hinzufügen: Vielleicht sollten sich manche Arbeitnehmer mehr Gedanken über ihre Pflichten machen, anstatt bei Fehlern über den Arbeitgeber zu schimpfen.
Heinrich B.am 07.06.2016 | 16:05
Da gibt es sicherlich schwarze Schafe. Viele drücken sich, wenn es sich um die Zahlung von Krankengeld geht. Melden sie sich daher korrekt rechtzeitig krank und versenden ihren Krankenschein mit Einwurf-Einschreiben. Lassen Sie sich ihren Arbeitszettel vor Ort korrekt ausfüllen und machen sie sich eine Kopie. Was sie nicht schriftlich haben, ist meistens nichts wert. Wenn man kündigt, werden sofort alle Zahlungen eingestellt und sie dürfen auf ihre Abschlußzahlung warten. Man hört dann auch immer wieder, daß manche Leiharbeitsfirmen Zahlungsschwierigkeiten haben und Kollegen ihrem Geld hinter her rennen müssen.
HotRodam 07.06.2016 | 19:29
Im Zweifelsfall sollte man immer einen großen Bogen um Arbeitgeber machen. Hat man den Vertrag erst unterschrieben, setzen die Jobcenter einen dermaßen unter Druck, daß man sich nicht traut dort wieder zu kündigen. Obwohl das eindeutig verfassungswidrig ist !
Sewingam 07.06.2016 | 21:11
Für Arbeiten, die keiner machen will, weil sie beispielsweise extrem gesundheitsgefährlich oder gesundheitsschädlich sind, läßt man gerne Leute von einer Zeitarbeitsfirma kommen. Die ist man schnell wieder los, insbesondere dann, wenn etwas unvorhergesehenes mit dem Arbeitnehmer passiert. Man ist dann praktisch ein Tagelöhner, man kann sich kaputtarbeiten, und kann dann schauen wo man bleibt.
W*lgangam 07.06.2016 | 21:36
Zitat von Sewing anzeigenausblenden
Hallo Sewing, Ihre Beobachtungsgabe ist bemerkenswert ...die haben ja auch - ohne Aufenthalts-/Erwerbsstatus - keine Arbeitserlaubnis ;-) Daneben haben EU-BürgerInnen freien Zugang zum Arbeitsmarkt ... waren wohl andere 'Umstände' für den Leiharbeitgeber wichtiger, als auf 'billig Ausland' zu achten - könnte vielleicht mit einem Minimum an Qualifikation zusammen hängen, um die Anforderungen an seine Auftraggeber halbwegs zu erfüllen :-) Öhm, was wollten Sie 'uns' mit Ihrem Beitrag zur Ausgangsfrage mitteilen? Gruß w.
Sewingam 08.06.2016 | 09:06
Zitat von W*lgang anzeigenausblenden
Asylanten waren nicht darunter
Hallo Sewing, Ihre Beobachtungsgabe ist bemerkenswert ...die haben ja auch - ohne Aufenthalts-/Erwerbsstatus - keine Arbeitserlaubnis ;-) Daneben haben EU-BürgerInnen freien Zugang zum Arbeitsmarkt ... waren wohl andere 'Umstände' für den Leiharbeitgeber wichtiger, als auf 'billig Ausland' zu achten - könnte vielleicht mit einem Minimum an Qualifikation zusammen hängen, um die Anforderungen an seine Auftraggeber halbwegs zu erfüllen :-) Öhm, was wollten Sie 'uns' mit Ihrem Beitrag zur Ausgangsfrage mitteilen? Gruß w.
Ihnen wollte ich überhaupt nichts mitteilen. Genausowenig bin ich ihren Beiträgen interessiert.
Luise Seitenschalam 08.06.2016 | 14:21
Viele drücken sich, wenn es sich um die Zahlung von Krankengeld geht.
Das Krankengeld zahlt ja auch die Krankenkasse, nicht der Arbeitgeber...
ja du Freizeitkomiker, aber erst nach 6 Wochen.....
Herz1952am 08.06.2016 | 14:39
Das Krankengeld zahlt ja auch die Krankenkasse, nicht der Arbeitgeber...
ja du Freizeitkomiker, aber erst nach 6 Wochen.....
Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber, innerhalb der ersten sechs Wochen nach Krankmeldung, Krankengeld verlangen, wundert es mich nicht, dass dieser es ablehnt (smile)
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