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Experten-Antwort

trotz Arbeitsverhältnis Antrag auf volle EM-Rente

von Max14.02.2016 | 10:16
2826 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag, ich arbeite 6 Std. täglich. Bewältige die Arbeit nicht mehr. Bin höchstens 2 Std. tgl. arbeitsfähig, bestätigt durch einen Gutachter. Kann ich die volle Erwerbsminderungsrente trotzdem während des Beschäftigungsverhältnisses beantragen,(die Arbeitszeit würde im Anschluss zurückgedrosselt werden auf 2 Std. tgl. = 450 Euro.) (Die Frage stellt sich rein aus einer Befürchtung des sozialen, finanziellen Abstiegs ... nicht dass man dann komplett wieder alles verliert) Danke und VG, Max

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Max,

die Forumsteilnehmer W*lfgang und Schade haben Ihnen schon ganz richtig geantwortet. Im Regelfall wird die EM-Rente aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus beantragt, meist während einer Arbeitsunfähigkeit.

Vorsorglicher Hinweis: Es gibt Tarifverträge, in denen die automatische Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses bei Feststellung von dauerhafter voller Erwerbsminderung geregelt ist (z. B. öffentlicher Dienst). Das sollten Sie für sich prüfen und ggf. bei der Antragstellung beachten.

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3 Antworten

W*lfgangam 14.02.2016 | 11:05
Hallo Max, ja. Ist der 'übliche' Weg, wenn man noch in einem Beschäftigungsverhältnis steht. Da man nicht weiß, was dabei rauskommt, gibt man das Beschäftigungsverhältnis weder auf, noch muss man die Std.-Zahl vorher reduzieren - auch eine Info an den Arbeitgeber "ich habe EM-Rente beantragt" ist nicht erforderlich. Ggf. besprechen Sie das mit Ihrer Schwerbehinderten-Vertretung unter Zurhilfenahme des örtlichen Versicherungsamtes im Hause oder der nächsten DRV-Beratungsstelle. Nebenbei, sie können nicht wahlweise eine volle oder teilweise EM-Rente beantragen - beantragt wird schlicht die EM-Rente. In welchem Umfang eine EM vorliegt, stellt dann der med. Dienst der DRV fest. Gruß w.
Schadeam 14.02.2016 | 12:18
Und wenn Ihr Arzt das genauso sieht, schreibt er Sie arbeitsunfähig bis über die Rente entschieden ist. In aller Regel ist dann die Entscheidung über die Rente da bevor das Krankengeld nach 78 Wochen ausgelaufen ist.
Maxam 15.02.2016 | 11:25
Vielen Vielen Dank für die hilfreichen und weiterführenden Antworten. VG Max
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