Hallo Max,
die Forumsteilnehmer W*lfgang und Schade haben Ihnen schon ganz richtig geantwortet. Im Regelfall wird die EM-Rente aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus beantragt, meist während einer Arbeitsunfähigkeit.
Vorsorglicher Hinweis: Es gibt Tarifverträge, in denen die automatische Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses bei Feststellung von dauerhafter voller Erwerbsminderung geregelt ist (z. B. öffentlicher Dienst). Das sollten Sie für sich prüfen und ggf. bei der Antragstellung beachten.