Hallo Paula,
im Rahmen der Auswertung Ihrer medizinischen Unterlagen/Gutachten ist Ihr Rentenversicherungsträger zu dem Ergebnis gekommen, daß eine medizinische Rehabiltationsmaßnahme zur Beurteilung Ihrer aktuellen gesundheitlichen Situation erforderlich ist. Ohne diese Maßnahme wird er nicht über Ihren Anrag auf Erwerbsminderungsrente entscheiden. Bitte überlegen Sie daher mit Ihrem
behandelnden Arzt, ob Sie nicht doch an einer Reha-Maßnahme im Sinne einer raschen Entscheidung zu Ihrem Rentenverfahren teilnehmen.