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Experten-Antwort

Trotz EMR arbeitslos melden?

von Ratsuchende16.10.2015 | 20:31
2709 Ansichten
17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich beziehe eine befristete Erwerbsminderungsrente. Zum 31.1. 2016 wurde mir gekündigt. Sollte ich mich ab 1. Februar arbeitslos melden, auch wenn ich noch ein paar Monate EMR beziehe und vermutlich einen Verlängerungsantrag stellen muss? Meine Angst ist, dass ich "Anrechnungszeiten" (?) verliere, wenn ich mich nicht bei der ARGE melde. Oder ist dies unbegründet? Anspruch auf Arbeitslosengeld währen EMR habe ich ja vermutlich nicht, oder? Vielen Dank vorab, Heike

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bezüglich Arbeitslosengeld / Meldefristen setzen Sie sich bitte mit Ihrer Agentur für Arbeit in Verbindung.

Wie Sie den anderen Beiträgen bereits entnehmen konnten, sollten Sie auch rechtzeitig einen Antrag auf Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente stellen.

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16 Antworten

Ratsuchendeam 16.10.2015 | 21:27
Ich beziehe eine volle EMR. Es wäre nett, wenn jemand antworten könnte, der sich auskennt...
Schadeam 16.10.2015 | 21:00
Solange Sie eine (volle) EM Rente beziehen, wird das Arbeitsamt eine Arbeitslosenmeldung erst gar nicht annehmen. Warum sollten die einen Menschen der nicht arbeiten kann in irgendeine Arbeit zu vermitteln versuchen? Ist so gesehen eine "Schnapsidee" von Ihnen.
7am 16.10.2015 | 21:39
mit der Antwort von Schade werden Sie sich begnügen müssen. wenn Ihnen die Antwort nicht gefällt, gehen Sie zur Agentur für Arbeit und versuchen Sie sich arbeitslos zu melden.
Friederam 17.10.2015 | 10:57
§ 156 Abs. 1 Nr. 3 SGB III: Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht während der Zeit, für die ein Anspruch auf eine der folgenden Leistungen zuerkannt ist: 1. .... 2. .... 3. Rente wegen voller Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung
Schadeam 17.10.2015 | 10:51
Im Rentenforum werden Sie dazu nichts "Qualifizierteres" hören als meine gestrige Antwort - höchstens noch :falsches Forum. Aber es ist doch sooo einfach: marschieren Sie am Montag gleich früh um 8 Uhr zum Arbeitsamt und fragen nach. "Ich bin bis xx.xx.xxxx voll erwerbsgemindert und will mich ab sofort bei Ihnen arbeitslos melden - bekomme ich auch ALG?". Sollte mich aber wundern wenn die Kollegen dort was anderes sagen als: "kommen Sie wieder wenn Sie keine Rente mehr beziehen, weil der Verlängerungsantrag abgelehnt wurde - was sollen wir mit Menschen, die nicht arbeiten können weil sie voll erwerbsgemindert sind?". :)
Glimpnickelam 17.10.2015 | 11:15
Hast du nicht gelesen, was du kriegst? Nix Alo-Geld, sondern Schnaps! Und zahlen darfst du dir deinen Kram selber
Glimpnickelam 17.10.2015 | 11:17
Hast du nicht gelesen, was du kriegst? Nix Alo-Geld, sondern Schnaps! Und zahlen darfst du dir deinen Kram selber
Herz1952am 17.10.2015 | 13:27
Hallo Ratsuchende, ich, als "jemand, der sich auskennt" (smile), habe festgestellt, dass sich "Schade" wirklich auskennt. Noch ein persönlicher Tipp: "Genießen Sie erst mal Ihr Rentnerdasein und zerbrechen sich nicht den Kopf. Sie verlieren auch keine Anrechnungszeiten, falls Sie wieder arbeiten können. Aber dies kann ich Ihnen nur ohne Gewähr sagen. Darauf wird Ihnen aber am Montag eine Experte genau antworten können. Schönes Wochenende.
W*lfgangam 17.10.2015 | 13:47
Hallo Ratsuchende, da es für die Alo-Meldung Fristen gibt/etwaiger Leistungsbezug von dort, sollte sich Sie sich umgehend mit dem 'Arbeitsamt' in Verbindung setzen - dort erhalten Sie alle weiteren Informationen. Das eine ist Rente, das andere Alo-Ansprüche/Meldefristen. Gruß w.
Herz1952am 17.10.2015 | 17:36
Hallo Ratsuchende, das was W*lfgang vorgeschlagen hat ist auch nicht schlecht. Was Sie auf jeden Fall tun sollten, ist rechtzeitig einen Verlängerungsantrag für die EM-Rente stellen (so ein bis 2 Monate vor Ablauf der Rentenbefristung) und mit diesem Antrag beim Arbeitsamt melden. So kann eigentlich nichts schiefgehen. Das Arbeitsamt zahlt frühestens mit dem Datum der Antragsstellung für ALG I (praktisch beim ersten Gang zum Amt). Für noch beschäftigte gilt/galt die Regelung, dass sie sich spätestens 3 Monate vor Arbeitslosigkeit melden sollen, falls sie wissen ab wann AL droht. Im Gesetz stand damals "frühestens", das war ein "falscher Fehler". Machen Sie es am besten, wie W*lfgang das vorgeschlagen hat, dann sind Sie auf "der sichersten Seite". Die Kündigung selbst ist eigentlich eine Arbeitsrecht/Vertragsrecht Sache, hat aber in Ihrem Fall praktisch nur formellen Charakter. Die Kündigung hätte evtl. auch "aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung" erfolgen können, wenn nichts anderes im Vertrag/den Verträgen vorgesehen war.
Ratsuchendeam 17.10.2015 | 17:48
Vielen Dank W*lfgang und Herz1952 für die Antworten! So werde ich es machen. Dann ist alles aktenkundig und es heißt nicht irgendwann, ich hätte mich damals melden müssen.
William 17.10.2015 | 19:45
Meine EMR ist auch bis 31.10.16 befristet,da ich mein Alg 1 noch nicht ausgeschöpft habe, wurde mir vom Arbeitsamt empfohlen,mich zeitgleich beim AA zu melden sobald ich den Verlängerungsantrag für die EMR stelle,denn für den Fall das EMR nicht verlängert wird stehen mir die restlichen Tage Alg 1 die ich nicht ausgeschöpft habe wieder zu,sollte die EMR doch verlängert werden ruhen die restlichen Tage . Lassen Sie sich bei der AfA beraten,dann sind Sie auf der sicheren Seite. Den Verlängerungsantrag für EMR werde ich 3 Monate vorher stellen. Wünsche allen ein schönes WE
Bastiam 17.10.2015 | 18:26
Stellen sie den Em Verlängerungsantrag am besten gleich... Denn Empfehlung ist es ca 4 Monate vorher zu stellen! Beim AfA können sie ja vorsichtshalber trotzdem mal telefonisch nachfragen! viel Erfolg
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