Ich schließe mich dem Beitrag von User an.
Da die Deutsche Rentenversicherung eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme für sinnvoll erachtet hat, werden Sie aufgrund der Aufforderung durch die Krankenkasse die Rehamaßnahme auch antreten müssen. Unabhängig davon, ob Sie jetzt parallel dazu einen Erwerbsminderungsrentenantrag stellen werden oder nicht. Ansonsten kann die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld einstellen.