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Experten-Antwort

Trotz Reha - Bewilligung Antrag auf EU-Rente?

von torres02.09.2010 | 12:02
2160 Ansichten
5 Antworten

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Habe bereits eine Bewilligung fuer eine med. Reha. Kann ich trotzdem jetzt einen Antrag auf eine EU-Rente stellen? Musste den Antrag nach Aufforderung durch die Krankenkasse stellen und bin aber mit meinen Aerzten der Meinung, dass eine Reha nicht mehr sinnvoll ist. Habe bereits mehrere hinter mir.

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich schließe mich dem Beitrag von User an.

Da die Deutsche Rentenversicherung eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme für sinnvoll erachtet hat, werden Sie aufgrund der Aufforderung durch die Krankenkasse die Rehamaßnahme auch antreten müssen. Unabhängig davon, ob Sie jetzt parallel dazu einen Erwerbsminderungsrentenantrag stellen werden oder nicht. Ansonsten kann die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld einstellen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Ich schließe mich dem Beitrag von User an.

Da die Deutsche Rentenversicherung eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme für sinnvoll erachtet hat, werden Sie aufgrund der Aufforderung durch die Krankenkasse die Rehamaßnahme auch antreten müssen. Unabhängig davon, ob Sie jetzt parallel dazu einen Erwerbsminderungsrentenantrag stellen werden oder nicht. Ansonsten kann die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld einstellen.

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3 Antworten

Useram 02.09.2010 | 12:37
ja sie können noch einen antrag auf rente stellen. der wird aber dann zurückgestellt bis die reha abgeschlossen ist und der entlassungsbericht vorliegt.
Arnoldam 02.09.2010 | 14:14
Da ihnen aber die Reha bereits bewilligt wurde, sieht die RV das aber anders als ihre Ärzte. Eine Reha wird nämlich nur dann bewilligt, wenn eine Erwerbsminderung abgewendet werden kann oder eine bereits bestehende EM gebessert werden kann. Kommt die RV im Rehaantragsverfahren anhand der ärztlichen Unterlagen zu dem Schluss, das Sie zu krank für eine Reha sind und/oder bereits erwerbsgemindert sind und eine Reha nichts mehr bringen würde, bekämen Sie erst gar keine Reha, sondern gleich die EM-Rente. In ihrem Fall wird jetzt das Rehaergebnis und die dortige Einschätzung hinsichtlich ihrer Erwerbsfähigkeit entscheidet sein, ob eine EM-Rente gezahlt wird oder nicht. Das Sie jetzt noch vor der Reha eben den EM-Antrag " nachschieben " bringt ihnen darum gar nichts. Die RV wird die Reha von ihnen abverlangen und dann entscheiden. Insofern ist es manchmal besser, wenn man statt des Rehaantrages dann gleich einen EM-Antrag stellt... Der Kasse ist das egal.
-_-am 02.09.2010 | 21:38
Sie können! Sie sollten aber überlegen, ob das zu Ihrem Vorteil ist. Die Rente ist meistens niedriger als das Krankengeld. Je schneller Sie den Antrag stellen, umso eher würde das ggf. höhere Krankengeld wegfallen. Sollten Reha-Maßnahmen nicht erfolgversprechend sein oder sollte nach der Reha Erwerbsminderung vorliegen, gilt der Reha-Antrag ohnehin als Rentenantrag. Sie erhalten dann eine Aufforderung, den formularmäßigen Rentenantrag nachzureichen. Lassen Sie sich ggf. bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung entsprechend beraten!
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