Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Trotz volle befristet EMR, Finanzierung des Weiterbildungslehrgang durch Firma möglich?

von Rentner12.03.2018 | 08:59
412 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, Mal angenommen die Firma, wo mein Arbeitsverhältnis zur Zeit ruht,finanziert mir den Weiterbildungslehrgang. Jetzt in der Zeit wo ich zu Hause bin, um dann gestärkt wieder ins Berufsleben einzusteigen, wenn ich wieder Gesund bin. Dieser Lehrgang würde ca.1,5 Jahre dauern, in einem Fernlehrgang. Könnte mir da trotzdem die Rentenversicherung ein Strich durch die Rechnung machen und mir die volle Erwerbsminderungsrente streichen, obwohl die Finanzierung nicht über die Rentenversicherung läuft? Gruß Rentner

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wir schließen uns den Ausführungen von "Fastrentner" an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Rentnerinam 12.03.2018 | 09:09
Du schlawiener. Ich hab dir doch gesagt, lass die Finger davon. Du bist zu krank und zu alt. Die Rente wird dir komplett gestrichen. Deine Rentnerin
Fastrentneram 12.03.2018 | 10:37
Es kommt darauf an, was Sie für eine Weiterbildung machen. Sollte diese Ihrer gesundheitlichen Einschätzung bezüglich der EM-Rente widersprechen, müssen Sie mit einer Überprüfung und evtl. sogar dem Entzug der EM-Rente rechnen. Mit der Finanzierung hat das nichts zu tun! Sie sind aber verpflichtet, jede Beschäftigung, auch eine Weiterbildung zu melden. Zu welchem Ergebnis das führt, kann Ihnen hier im Forum niemand sagen.
Rentneram 14.03.2018 | 19:50
Hallo, Mal angenommen die Firma, wo mein Arbeitsverhältnis zur Zeit ruht,finanziert mir den Weiterbildungslehrgang. Jetzt in der Zeit wo ich zu Hause bin, um dann gestärkt wieder ins Berufsleben einzusteigen, wenn ich wieder Gesund bin. Dieser Lehrgang würde ca.1,5 Jahre dauern, in einem Fernlehrgang. Könnte mir da trotzdem die Rentenversicherung ein Strich durch die Rechnung machen und mir die volle Erwerbsminderungsrente streichen, obwohl die Finanzierung nicht über die Rentenversicherung läuft? Gruß Rentner
Du schlawiener. Ich hab dir doch gesagt, lass die Finger davon. Du bist zu krank und zu alt. Die Rente wird dir komplett gestrichen. Deine Rentnerin
Hallo Rentnerin, woher weißt Du das ich zu Krank bin und zu alt. Gruß Rentner
Rentneram 14.03.2018 | 20:23
Hallo Rentnerin, ist schon Ok. Ich wollte nur die Meinung mal hören. Natürlich bin ich krank, sonst würde ich nicht die volle EMR bekommen. Weiß alleine das es ein sehr sehr schmaler Grat ist und der Schuß könnte nach hinten losgehen. Nur weil das mal ein Gedanke war, von meinem Schwager und von meinem Arbeitskollegen. Die hatten nur gemeint, jetzt kannst das doch machen, hast doch genug Zeit und bist zu Hause. Die Überlegung hatten die Leute auch in der Gesamt-Geschäftsführung des Stammbetriebes, die wollten mir diesen Lehrgang finanzieren.Hatten gedacht, wenn du zu Hause bist und das per Fernstudium machen kannst, würden wir Dir dabei helfen. Weil dieser Lehrgang auch als Fernstudium angeboten wird, brauchst also in keine Bildungsstätte. Dann brauchst du das nicht über die Rentenversicherung laufen lassen bzw. finanzieren lassen. Mit dieser Äußerung bzw. Überlegung der Gesamt-Geschäftsführung hatte ich nicht gerechnet, war erstmal baff. Muß diese eben vertrösten, bis ich wieder mal Gesund bin, und dann das machen kann, wenn es so kommen wird oder auch nicht. Trotzdem Danke für die Antwort. Gruß Rentner
Rentnerinam 14.03.2018 | 20:07
Zitat von Rentner anzeigenausblenden
Du schlawiener. Ich hab dir doch gesagt, lass die Finger davon. Du bist zu krank und zu alt. Die Rente wird dir komplett gestrichen. Deine Rentnerin
Hallo Rentnerin, woher weißt Du das ich zu Krank bin und zu alt. Gruß Rentner
Hallo Rentner, bitte verzeih, ich wollte Dir nicht zu nahe treten. Aber wenn man voll erwerbsgemindert ist, kann man davon ausgehen, dass man krank ist. Mit dem Alter könnte ich falsch liegen. Also, Du begibst Dich auf einen schmalen Weg mit der Weiterbildung. Es ist Deine Entscheidung. VG Deine Rentnerin.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026