Sind keine Unterlagen zu beschaffen, würde auch eine sog. "Wahrheitsmäßige Erklärung" genügen.
Da letztlich auch die Wahrheitsgemäße Erklärung genügt - dies ist ein Vordruck, der beim Rentenversicherungsträger zu erhalten ist - sollte es auf die Rehabilitaionsbescheinigung nicht ankommen. Eine Rückfrage beim Konsulat ist möglich. Ob allerdings heute noch eine Ausstellung möglich ist, ist fraglich.
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