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Trud Armee

von Polarschnee07.10.2007 | 15:07
2020 Ansichten
13 Antworten
Meine Tante war im Krieg und danach zwangsweise in der Trud Armee. Wie kann sie diese Zeiten belegen

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 08.10.2007 | 10:00

Sind keine Unterlagen zu beschaffen, würde auch eine sog. "Wahrheitsmäßige Erklärung" genügen.

Moderatoren-Antwortam 08.10.2007 | 12:56

Da letztlich auch die Wahrheitsgemäße Erklärung genügt - dies ist ein Vordruck, der beim Rentenversicherungsträger zu erhalten ist - sollte es auf die Rehabilitaionsbescheinigung nicht ankommen. Eine Rückfrage beim Konsulat ist möglich. Ob allerdings heute noch eine Ausstellung möglich ist, ist fraglich.

11 Antworten

Carlam 07.10.2007 | 18:03
Suchen sie und ihre Tante bitte sofort die nächste Nervenheilanstalt auf Danke !
Polarschneeam 07.10.2007 | 19:14
Wo Sie anscheinend der Leiter sind. Suchen Sie sich ein anderes Betätigungsfeld als dieses hier.
Leseram 07.10.2007 | 19:56
Bitte erläutern Sie zunächst dem geneigten Leser, was eine Trud Armee sein soll. Danke.
Polarschneeam 07.10.2007 | 20:01
Gerne. Sorry. Vielleicht habe ich zuviel Kenntnisse vorausgesetzt. Die Trud Armee gab es in Rußland während und nach dem 2. WK. Dorthin steckte man die Deutsch- Russen zur Zwangsarbeit.
Echoam 07.10.2007 | 22:44
Sie benötigen aus der ehemaligen UdSSR eine Archivbescheinigung. Meistens ist dort neben der Angabe zur eventl. Umsiedlung und der Kommandanturaufsicht auch der Einsatz in der Trudarmee bescheinigt. Es sind aber auch Zeugenerklärungen möglich, wenn keine Archivbescheinigung zu bekommen ist. Sie müssen aber auch Angaben machen, ob eine Lohnzahlung erfolgte. War Ihre Tante auch älter als 14 Jahre während des Einsatzes?
???am 08.10.2007 | 07:06
Inzwischen wird eine Art "Rehabilitationsbescheinigung" in der GUS ausgestellt. Auch damit können Sie die Zeiten nachweisen.
*.*am 08.10.2007 | 11:42
Ab und zu empfiehlt es sich auch mal nichts zu sagen werter Carl. Vor allem wenn man keine Ahnung hat...
Polarschneeam 08.10.2007 | 12:13
Danke erst einmal für die Hinweise. Eine Frage zur Wahrheitsmäßigen Erklärung: Gibt es dazu einen Vordruck, oder genügt eine Art von Lebenslauf? Frage zur Rehabilitationsbescheinigung: Gibt es diese nur in der GUS, oder evtl . auch im Konsulat?
zam 08.10.2007 | 13:43
polarschneeam 08.10.2007 | 16:09
Danke an alle
Echoam 08.10.2007 | 17:21
Also eigentlich heißt das Teil Rehabilitierungsbescheinigung und die Ausstellung ist auch heute noch möglich. Da zur Beweiswürdigung alle Mittel auszuschöpfen sind, ist eine wahrheitsgemäße Erklärung erst die letzte aller Möglichkeiten. Sie sollte also auf jeden Fall zunächst eine Anfrage versuchen.
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