Grundsätzlich gibt es in der türkischen Rentenversicherung das Recht zur nachträglichen freiwilligen Beitragszahlung. Mit diesen freiwilligen Beiträgen können auch Wartezeiten und damit die Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente erfüllt werden. Welche Voraussetzungen für die freiwillige Versicherung im Einzelnen zu erfüllen sind, ist mir nicht bekannt.
Haben Sie bei der Beantragung Ihrer deutschen Witwenrente bereits angegeben, dass Ihr Ehemann türkische Beitragszeiten zurückgelegt hat? Wenn nicht, sollten Sie das nachholen. Der als Verbindungsstelle zuständige Rentenversicherungsträger kann Ihnen dann sicher eine nähere Auskunft zu Ihrer Frage geben.