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Experten-Antwort

Türkische Rente vom verstorbenen Ehemann

von Sally14.02.2016 | 17:31
1565 Ansichten
3 Antworten

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Es heisst, dass ich für meinen verstorbenen Ehemann, der einige Jahre in der Türkei gearbeitet hat, in die Türkische Rentenkasse Geld einzahlen, einen Rentenantrag stellen und eine Rente beziehen kann, dies würde mir zustehen. Wie ist das mit dem Abkommen zu vereinbaren? Ich bin ja auch berufstätig. Müsste ich mit Abzügen rechnen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich gibt es in der türkischen Rentenversicherung das Recht zur nachträglichen freiwilligen Beitragszahlung. Mit diesen freiwilligen Beiträgen können auch Wartezeiten und damit die Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente erfüllt werden. Welche Voraussetzungen für die freiwillige Versicherung im Einzelnen zu erfüllen sind, ist mir nicht bekannt.

Haben Sie bei der Beantragung Ihrer deutschen Witwenrente bereits angegeben, dass Ihr Ehemann türkische Beitragszeiten zurückgelegt hat? Wenn nicht, sollten Sie das nachholen. Der als Verbindungsstelle zuständige Rentenversicherungsträger kann Ihnen dann sicher eine nähere Auskunft zu Ihrer Frage geben.

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2 Antworten

KSCam 14.02.2016 | 19:56
Das müssen Sie schon bei der türkischen RV erfragen. Falls es diese Möglichkeit gibt, richtet sich das nach türkischem Recht - dass Sie darüber im deutschen Rentenforum beraten werden, dürfen Sie m.E. nicht erwarten.
Sallyam 15.02.2016 | 19:28
Herzlichen Dank an das Expertenteam
Deutsche Rentenversicherung
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