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Experten-Antwort

Türkische Rentenzahlung trotz Selbstständigkeit

von Ali Ö.19.05.2020 | 11:23
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2 Antworten

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Guten Tag, ich möchte durch eine Einmalzahlung in die türkische Rentenkasse (SGK) meine Rente in der Türkei beanspruchen. Da ich mitbekommen habe, dass bei Antragsstellung keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorhanden sein darf stellt sich mir die Frage, ob dem so ist bzw. wie eine Antragsstellung unter der Bedingung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Deutschland aussieht. Könnte es, falls Vorheriges nicht stimmt, sein, dass die Zahlung der Rente erst dann beginnen kann sobald in Deutschland keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mehr vorhanden ist? Besten Dank im Voraus!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Ali Ö.,

verbindliche Auskünfte zum nationalen Recht der Türkei dürfen von der Deutschen Rentenversicherung nicht erteilt werden. Bitte wenden Sie sich an den türkischen Rentenversicherungsträger. Auskünfte über das türkische Recht erteilen auch der Arbeitsattache und der Sozialberater bei den türkischen Generalkonsulaten.

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1 Antworten

DaViam 19.05.2020 | 11:34
Hallo, für die Auszahlung der monatlichen türkischen Rente wird neben bestimmten Anforderungen auch die „endgültige Rückkehr in die Türkei“ verlangt. „Die endgültige Rückkehr in die Heimat“ bedeutet nicht die tatsächliche Rückkehr in die Türkei sondern vielmehr, dass bei Antragstellung auf Rentenzahlung, keine Beschäftigung vorliegen darf und kein Erhalt von sozialen Leistungen oder Sozialhilfe aufgrund des Wohnsitzes bzw. Aufenthaltes und Arbeitslosengeld aus Deutschland vorliegen darf. Ansonsten wird ab dem Zeitpunkt, an dem diese Leistungen empfangen wurden die Rentenleistung aus der Türkei rückwirkend zurückverlangt.
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