Guten Tag Ali Ö.,
verbindliche Auskünfte zum nationalen Recht der Türkei dürfen von der Deutschen Rentenversicherung nicht erteilt werden. Bitte wenden Sie sich an den türkischen Rentenversicherungsträger. Auskünfte über das türkische Recht erteilen auch der Arbeitsattache und der Sozialberater bei den türkischen Generalkonsulaten.