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Experten-Antwort

Überbrückung ATZ-Rentenbeginn

von Eckhard Wolters30.09.2016 | 13:38
1144 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich bin noch bis zum 31.08.2017 in der passiven ATZ. Ich bin Jahrgang 54 und habe die Anwartschaft zum Renteneintritt erst zum zum 1.1.2018 erreicht. Jetzt fehlen mir 4 Monate zwischen Ende der ATZ 31.8.2017 und Rentenbeginn 1.1.2018. Der Abschluss zum ATZ-Vertrasg fiel genau in die Zeit der Gesetzumstellung im Sommer 2015. Das hatte keiner auf dem Schirm :( Wie kann ich die Zeit überbrücken? Soll/muss ich mich Arbeitssuchend melden? Bekomme ich dann Arbeitslosengeld 1 und wird die im ATZ-Vertrag vereinbarte Abfindung auf das AL-Geld angerechnet? Wird die Zeit auf die Rente angerechnet? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Eckhard Wolters,

Sie sollten sich auf jeden Fall bei der Agentur für Arbeit erkundigen, für welchen Zeitraum und in welcher Höhe Ihnen Arbeitslosengeld 1 in den 4 Monaten nach Altersteilzeit zusteht.

Vermutlich wird die Agentur für Arbeit eine Sperrfrist festlegen und ggfs. auch ein Ruhen des Arbeitslosengeldanspruches wegen der Abfindung prüfen. Dies kann im Forum nicht abschließend geklärt werden.

Sie sollten auch bedenken, dass Sie sich in einem Zeitraum, in dem Sie keine Leistungen von der Agentur für Arbeit erhalten, ggfs. selbst krankenversichern müssen, sofern Sie nicht in die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden können. Dies wäre bei Ihrer Krankenversicherung zu klären.

Wird Arbeitslosengeld 1 gezahlt, werden durch die Agentur für Arbeit Pflichtbeiträge für diese Zeit zur Rentenversicherung entrichtet, die sich dann noch rentensteigernd auf Ihre zukünftige Rente auswirken.

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2 Antworten

KSCam 30.09.2016 | 15:40
a) zu diesem Thema gibt es gefühlte 10 000 nahezu gleichlaufender Beiträge hier im Forum. Eine Stunde stöbern und alles ist klar. b) wenn die ÄTZ wirklich im Sommer 2015 vereinbart wurde haben alle Beteiligten gepennt, die Gesetzesänderung war nämlich im Sommer 2014.
W*lfgangam 30.09.2016 | 18:45
Ergänzend: Der Koalitionsvertrag mit entsprechendem Inhalt lag im Dez. 2013 vor, der erste Regierungsentwurf im Frühjahr (März?) 2014 - der bereits das Stufenmodel ausdefiniert hatte. Hinweis an Eckardt Woltern: fangen Sie an die Beitrag zu dem Thema rückwärts zu lesen/den Links folgen: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Gruß w.
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