Hallo Eckhard Wolters,
Sie sollten sich auf jeden Fall bei der Agentur für Arbeit erkundigen, für welchen Zeitraum und in welcher Höhe Ihnen Arbeitslosengeld 1 in den 4 Monaten nach Altersteilzeit zusteht.
Vermutlich wird die Agentur für Arbeit eine Sperrfrist festlegen und ggfs. auch ein Ruhen des Arbeitslosengeldanspruches wegen der Abfindung prüfen. Dies kann im Forum nicht abschließend geklärt werden.
Sie sollten auch bedenken, dass Sie sich in einem Zeitraum, in dem Sie keine Leistungen von der Agentur für Arbeit erhalten, ggfs. selbst krankenversichern müssen, sofern Sie nicht in die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden können. Dies wäre bei Ihrer Krankenversicherung zu klären.
Wird Arbeitslosengeld 1 gezahlt, werden durch die Agentur für Arbeit Pflichtbeiträge für diese Zeit zur Rentenversicherung entrichtet, die sich dann noch rentensteigernd auf Ihre zukünftige Rente auswirken.