Hallo Maria Hofer,
jegliches Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen, das während des Bezuges von Übergangsgeld erzielt wird, wird auf das Zwischenübergangsgeld angerechnet, so dass es zu anteiligen Zahlungen des Übergangsgeldes kommen kann.
Bitte setzen Sie sich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung, damit Ihnen die genauen Auswirkungen auf die Übergangsgeldhöhe verbindlich errechnet werden können.