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Experten-Antwort

Überbrückungsübergangsgeld und Kleingewerbe

von Maria Hofer05.07.2017 | 11:48
574 Ansichten
1 Antworten
Mir wurde Überbrückungsübergangsgeld für die Zeit zwischen einer med. und beruflicher Reha bewilligt. In dem Schreiben steht, das mein Anspruch entfällt...... ab dem Tag der Aufnahme einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit. Ich habe allerdings VOR Bewilligung meines Überbrückungsübergangsgeldes ein Kleingewerbe angemeldet und erwirtschafte damit etwa 200 Euro/Monat. Es gibt auch Monate wo kein Geld erwirtschaftet wird. Die wöchentliche Arbeitszeit die ich in das Gewerbe stecke beträgt unter 15 Stunden. Selbstverständlich handelt es sich hierbei nicht um Schwarzarbeit. Alles wurde korrekt angemeldet. Bin ich nun verpflichtet mit Erhalt des Überbrückungsübergangsgeldbescheides das Gewerbe komplett abzumelden um den Anspruch aufrecht zu erhalten? Oder wird das Überbrückungsgeld lediglich gemindert um das Geld, welches durch das Gewerbe erwirtschaftet wird weitergezahlt? Wie sieht das aus wenn ich alternativ einen Minijob (z.B. Zeitungsaustragen) annehme und das der DRV melde? Fällt dann das Überbrückungsübergangsgeld auch komplett weg, oder nur Anteilig sobald ich auch nur 1 Euro verdiene ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.07.2017 | 15:14

Hallo Maria Hofer,

jegliches Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen, das während des Bezuges von Übergangsgeld erzielt wird, wird auf das Zwischenübergangsgeld angerechnet, so dass es zu anteiligen Zahlungen des Übergangsgeldes kommen kann.

Bitte setzen Sie sich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung, damit Ihnen die genauen Auswirkungen auf die Übergangsgeldhöhe verbindlich errechnet werden können.

0 Antworten

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