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Experten-Antwort

Übergamgsgeldhöhe während LTA

von Alex24.09.2020 | 23:10
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7 Antworten

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Es wurde eine LTA genehmigt und in 2021 wird die Weiterbildung anfangen. Wie ermittel ich die Übergangsgeld während dieser Weiterbildung. Sie wie es im Text steht? """Berechnung bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Sofern keine tarifliche Regelung vorhanden ist, wird das Übergangsgeld in Höhe von 65 Prozent des ortsüblichen Arbeitsentgelts ermittelt, welches für den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort des Versicherten gilt.15.07.2017""" Das verstehe ich nicht so ganz.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Alex,

wir können uns der ausführlichen Antwort von Siehe hier nur voll und ganz anschließen.

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6 Antworten

Siehe hieram 25.09.2020 | 00:38
Hallo Alex, müssen Sie auch nicht verstehen, ist veraltet, denn galt nur für einen Leistungsbeginn bis 31.12.2017. Aktuell gelten für die Berechnung des Übergangsgeldes bei einer beruflichen Rehabilitation die in nachfolgend verlinktem Merkblatt G0530 zusammengefassten Informationen. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… Sofern also bei Ihnen ein fiktives Einkommen berechnet werden müsste, hierzu ein Beispiel (entnommen dem DRV Studientext Nr. 13 Andreas Prohaska Stand 2020): Zitatanfang: "Beispiel: Beginn der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben: 15.07.2020 Der Versicherte hat seinen Gesellenbrief über eine abgeschlossene Ausbildung als Schlosser beigebracht. Lösung: Maßgebend ist der Kalendermonat vor Beginn der Leistung, also der Monat Juni 2020 (= Bemessungszeitraum). Die Bezugsgröße für das Jahr 2020 beträgt 38.220,00 Euro. Maßgebend ist die Qualifikationsgruppe 3. 38.220,00 Euro : 450 = 84,93 Euro fiktives Arbeitsentgelt. Hiervon sind 65 Prozent zugrunde zu legen = 55,20 Euro kalendertägliche Berechnungsgrundlage." :Zitatende Beachten Sie auch die sonstigen Hinweise im Merkblatt G030 bezüglich der Beantragung des Übergangsgeldes, damit das dann auch pünktlich gezahlt werden kann. Viel Erfolg bei Ihrer Neuorientierung und alles Gute!
Miniam 25.09.2020 | 08:10
Frage : von den errechneten 55,20 € werden aber doch nur 68% (ohne Kind) zur Auszahlung gebracht, macht dann 37,54 € kalendertägl. Oder irre ich mich?
Siehe hieram 25.09.2020 | 14:23
Sie irren sich nicht! Die 55,20 EUR sind die 'Berechnungsgrundlage', je nach Familienstand (ohne Kind) sind es dann davon 68 % oder (mit Kind) 75 %. Da dies aber im Merkblatt steht, hatte ich es nicht noch einmal explizit erwähnt. Auch kann je nach Qualifikationsgruppe die Berechnungsgrundlage etwas höher oder niedriger sein (siehe ebenfalls G0530).
Alexam 26.09.2020 | 06:54
Lieben dank siehe hier. Bei mir muss wohl keine fiktives Einkommen errechnet werden, da ich vor 2 Jahren noch gearbeitet habe. Also zählt das vorherige netto Einkommen, richtig? Auch wenn es so wenig ist, weil es eine Teilzeitstelle war, müsste ich zum Sozialamt gehen, wenn es nicht reicht, oder?
Siehe hieram 26.09.2020 | 11:10
Zitat von Alex anzeigenausblenden
Da für die Berücksichtigung des Drei-Jahreszeitraums der Beginn der Maßnahme maßgeblich ist, kann dies ohne konkrete Einsicht in die Unterlagen nicht mit einem einfachen 'Ja' beantwortet werden. In jedem Fall müsste dann eine Vergleichsberechnung mit dem fiktiven Einkommen erfolgen. Vielleicht mögen Sie sich selbst einlesen? Das übt ja auch schon mal für die Vorbereitung auf das auf Sie zukommende Unterrichtsmaterial während der Umschulung :-) https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… ungefähr ab Seite 111 wird hier beschrieben, wie die Berechnung des Übergangsgeldes bei einer LTA unter den verschiedenen Bedingungen erfolgt. Und ein 'ja' aber dafür, dass, falls es nicht reichen sollte, Sie unterstützende andere Leistungen in Anspruch nehmen sollten. Ob dafür das Jobcenter zuständig ist oder das Sozialamt, müssten Sie bitte selbst herausfinden. Es könnte auch ein Anspruch auf Wohngeldzuschuss ggfs. zustehen und vielleicht ausreichen. Hier können Sie sich vor Ort auch von einer mit diesem Thema übergreifend versierten Institution wie z.B. Caritas oder AWO oder ähnliches beraten und unterstützen lassen. Also erst mal ab auf die Couch, den Monitor daneben und die Schrift auf altersgerecht groß stellen und dann die o.a. umfangreiche Wochenendlektüre genießen ;-) Alles Gute!
Alexam 27.09.2020 | 07:44
Dankeschön:-))
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