Hallo Stephan,
Ihre Altersrente wird später einmal (sofern rechtlich bis dahin alles so bleibt wie bisher) aus allen in Ihrem Erwerbsleben zurückgelegten Beitragszeiten und Anrechnungszeiten berechnet. Durch den jetzt geringeren Jahresverdienst werden weniger Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt und damit auch weniger Entgeltpunkte aus Beitragszeiten "erwirtschaftet" - diese geringeren Entgeltpunkte gehen dann auch in die Berechnung der Altersrente ein. Ihre tatsächliche Altersrente wird also vermutlich von dem bisher in der Renteninfo prognostizierten Wert abweichen.
Die Zeit des Bezugs der EM-Rente geht in die Berechnung der Altersrente als Anrechnungszeit ein. Vereinfacht passiert das wie folgt: In der jetzigen Berechnung der EM-Rente ist eine sogenannte Zurechnungszeit enthalten. Ihnen werden vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zum 62. Lebensjahr Zeiten angerechnet, die mit einem Durchschnittswert aus allen bisher zurückgelegten Zeiten bewertet werden. Der EM-Rentenbezug, der mit der Zurechnungszeit zusammenfällt, wird für die Altersrente als Anrechnungszeit berücksichtigt und dann ebenfalls mit einem Durchschnittswert bewertet. Der günstigere Wert aus der Beitragszeit (s.o.) oder der Anrechnungszeit ist für die Altersrente maßgebend.
Ob die Gesamtentgeltpunkte für die spätere Altersrente also höher sein werden, als für eine jetzt berechnete (volle) EM-Rente, ist nicht abschätzbar - dafür müssten die EP aus dem Verdienst höher liegen als die EP aus der Zurechnungs-/Anrechnungszeit. In jedem Fall würde aber ein Besitzschutz auf die jetzt berechneten EP bestehen, es könnten also (bei nahtlosem Übergang bzw. innerhalb von zwei Jahren) nicht weniger EP für die Altersrente herauskommen als für die EM-Rente.