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Experten-Antwort

Übergang Erwerbsminderungsrente in Altersrente

von Stephan28.06.2017 | 18:58
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo. Ich bin 33 Jahre alt und habe seit letztem Jahr eine Schwerbehinderung und kann nur noch 3-6 Stunden arbeiten. Ich werde eine teilweise Erwerbsminderungsrente bekommen. Meine bisherige Tätigkeit kann ich gar nicht mehr ausüben und musste nun den Beruf wechseln und arbeite in Teilzeit. Jedoch habe ich in meinem alten Beruf deutlich besser verdient als jetzt im neuen. In den Jahren bis zur Rehelaltersgrenze kann ich nun deutlich weniger in die Rentenkasse einzahlen. Zum einen wegen der geringeren Stundenzahl und zum anderen wegen dem geringerem Stundenlohn im Vergleich zum alten Beruf. In wie weit werden diese Umstände für die Altersrente berücksichtigt? Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. Viele Grüße

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Stephan,

Ihre Altersrente wird später einmal (sofern rechtlich bis dahin alles so bleibt wie bisher) aus allen in Ihrem Erwerbsleben zurückgelegten Beitragszeiten und Anrechnungszeiten berechnet. Durch den jetzt geringeren Jahresverdienst werden weniger Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt und damit auch weniger Entgeltpunkte aus Beitragszeiten "erwirtschaftet" - diese geringeren Entgeltpunkte gehen dann auch in die Berechnung der Altersrente ein. Ihre tatsächliche Altersrente wird also vermutlich von dem bisher in der Renteninfo prognostizierten Wert abweichen.

Die Zeit des Bezugs der EM-Rente geht in die Berechnung der Altersrente als Anrechnungszeit ein. Vereinfacht passiert das wie folgt: In der jetzigen Berechnung der EM-Rente ist eine sogenannte Zurechnungszeit enthalten. Ihnen werden vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zum 62. Lebensjahr Zeiten angerechnet, die mit einem Durchschnittswert aus allen bisher zurückgelegten Zeiten bewertet werden. Der EM-Rentenbezug, der mit der Zurechnungszeit zusammenfällt, wird für die Altersrente als Anrechnungszeit berücksichtigt und dann ebenfalls mit einem Durchschnittswert bewertet. Der günstigere Wert aus der Beitragszeit (s.o.) oder der Anrechnungszeit ist für die Altersrente maßgebend.

Ob die Gesamtentgeltpunkte für die spätere Altersrente also höher sein werden, als für eine jetzt berechnete (volle) EM-Rente, ist nicht abschätzbar - dafür müssten die EP aus dem Verdienst höher liegen als die EP aus der Zurechnungs-/Anrechnungszeit. In jedem Fall würde aber ein Besitzschutz auf die jetzt berechneten EP bestehen, es könnten also (bei nahtlosem Übergang bzw. innerhalb von zwei Jahren) nicht weniger EP für die Altersrente herauskommen als für die EM-Rente.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Die Prognose in der Renteninformation beruht auf der Annahme, dass bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Beiträge wie im Durchschnitt der letzten 5 Kalenderjahre gezahlt werden. Der Wert für die Zurechnungszeit berechnet sich dagegen aus allen bisherigen Zeiten, also auch aus eventuellen niedrigeren Verdiensten davor.

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10 Antworten

Fortitude oneam 28.06.2017 | 19:55
Hallo Stephan, Sie sind ja noch soooooo jung und denken jetzt schon an Ihre Altersrente. Das ist sehr schade das Sie nur noch eine Teilzeitbeschäftigung nachgehen können. Genießen Sie das Leben hier und jetzt. Sie werden sehen es wird alles gut werden. Mfg
Stephanam 28.06.2017 | 20:42
Das sind ja nette Worte. Aktuell beträgt die Rente wegen voller Erwerbsminderung nur 60% von der Altersrente, die ich bekommen hätte, wenn die gleichen RV Beiträge wie bisher abgeführt worden wären. Das ist natürlich ein gewaltiger Unterschied, den es ggf. bei der Altersvorsorge zu berücksichtigen gibt.
Mike Bogneram 29.06.2017 | 09:09
In der jetzigen Berechnung der EM-Rente ist eine sogenannte Zurechnungszeit enthalten. Ihnen werden vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zum 62. Lebensjahr Zeiten angerechnet, die mit einem Durchschnittswert aus allen bisher zurückgelegten Zeiten bewertet werden. Warum wurde bei mir nur bis zum 60 Lebensjahr berechnet? Das ist doch nicht gerecht.
tzzzzzam 29.06.2017 | 09:18
Zitat von Mike Bogner anzeigen
Hallo Stephan, In der jetzigen Berechnung der EM-Rente ist eine sogenannte Zurechnungszeit enthalten. Ihnen werden vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zum 62. Lebensjahr Zeiten angerechnet, die mit einem Durchschnittswert aus allen bisher zurückgelegten Zeiten bewertet werden. Warum wurde bei mir nur bis zum 60 Lebensjahr berechnet? Das ist doch nicht gerecht.
Gerecht in Ihren Augen vielleicht nicht, aber der Gesetzgeber hat zum 01.07.2014 diesbezügliche Änderungen gemacht, die nicht für Bestandsrentner gelten.....
=//=am 29.06.2017 | 13:12
Klar sind das nur nette Worte, aber was erwarten Sie denn? Sie sollten aufgrund der Tatsache, dass Ihre Altersrente nicht sehr hoch ausfallen wird, mit einer zusätzlichen Altersvorsorge vertraut machen. Gehen Sie zur DRV, dort werden Sie individuell und neutral bezüglich einer solchen beraten. Andererseits haben Sie noch 34 Jahre bis zur Regel-AR, bis dahin kann noch viel passieren. Vielleicht finden Sie in der Zukunft einen Job, bei dem Sie mehr verdienen als jetzt, vielleicht gibt es bis dahin neue Gesetzesreformen und neue Regelungen, man weiß es alles nicht. Es ist schön, wenn sich jemand in jungen Jahren um seine zukünftige Altersvorsorge kümmert, aber alles lässt sich leider jetzt noch nicht klären.
Stephanam 29.06.2017 | 16:36
Vielen Dank für die Antwort. Was ich noch nicht verstehe.: Wenn die Anrechnungszeit aus dem bisherigen Durchschnitt der Entgeltpunkte errechnet wird, warum führt dies zu einer geringeren Altersrente als die bisher prognostizierte Altersrente (die bei gleichbleibendem Einkommen erzielt worden wäre). Vielen Dank.
SuchenUndFragenam 30.06.2017 | 15:32
Das liegt daran, dass Ihre prognostizierte Altersrente bis zum Eintritt des regulären Rentenalters berechnet wurde, Ihre Zurechnungszeit für die EM-Rente jedoch nur bis 62 geht. Da fehlen also etliche Monate (sogar Jahre).
Stephanam 01.07.2017 | 11:09
Danke für die Antworten. Also gehen in die Berechnung sowohl meine Einkünfte als Auszubildender als auch die Einkünfte als Aushilfskraft neben der Schule ein? Danke
Stephanam 04.07.2017 | 22:14
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
W*lfgangam 05.07.2017 | 00:14
Hallo Stephan, der 2. Absatz der Experten-Antwort (29.06, 08:10) hat die Antwort zu Ihrer Frage bereits enthalten ...wie die Hochrechnung bei EM-Rente funktioniert und warum die unverbindliche Prognose bis zur Regelaltersrente/67 auf anderen/unverbindlich/geschätzten/zeitnahen Hochrechnungsdaten basiert – für eine _Regelaltersrente_, nicht für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung mit einem Rentenbeginndatum vor dieser Regelaltersrente. Wenn Ihnen die Antworten hier nicht reicht, suchen Sie gern die nächste Beratungsstelle vor Ort auf, da wird man gern das 'sowohl als auch-Szenario' nochmal durchspielen können. 2 Arten von 'Rententöpfen' mit unterschiedlichem Inhalt/Zutaten ...und somit abweichendem Ergebnis - ob Ihnen das nun schmeckt oder nicht ;-) Gruß w.
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