Neben einer EM-Rente können noch Beitragszeiten entstehen. U.U. sind diese bereits durch längeren Krankengeldbezug und rückwirkende Rentenzahlung entstanden. Eine neue Rentenberechnung ergeht immer auf alle tatsächlich vorliegenden Zeiten. Also wären auch geringf. Beschäftigungen neben der RT noch rentensteigernd berücksichtigt. Im Laufe der Jahre kann sich das Rentenrecht ändern und früher zurückgelegte Zeiten haben möglicherweise nicht mehr denselben Wert wie zum Zeitpunkt der damaligen Berechnung der EM-Rente. Für diesen Fall wird im Gesetz das Unterschreiten der bisherigen Entgeltpunkte untersagt. Im maschinellen Berechnungslauf wird das stets geprüft. Es bedarf dazu keines Antrags.