Hallo Bluesy,
Wir gehen bei der Fragestellung davon aus, dass es sich bei der EM-Rente um eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe handelt.
Wird unmittelbar nach der Rente wegen voller Erwerbsminderung eine Altersrente (unabhängig davon, ob diese vorzeitig beansprucht wird oder eine Regelaltersrente ist) bezogen, behalten die bisherigen Entgeltpunkte den Abschlag von 10,8% aus der Rente wegen Erwerbsminderung. Ergeben sich bei der Rentenberechnung der Altersrente höhere Entgeltpunkte, so bestimmt sich für die zusätzlichen Entgeltpunkte der Abschlag nach der Zeit des vorzeitigen Bezuges der Altersrente.