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Experten-Antwort

Übergang EWrwerbsminderungsrente in vorgezogene Altersrente

von Bluesy05.07.2013 | 16:59
1334 Ansichten
5 Antworten

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Wird eine vor dem 60. Lebensjahr bezogene EM-Rente (bereits um 10,8% gekürzt) beim Übergang in eine Altersrente ab 63 eigentlich nochmal um Abschläge reduziert ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bluesy,

Wir gehen bei der Fragestellung davon aus, dass es sich bei der EM-Rente um eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe handelt.

Wird unmittelbar nach der Rente wegen voller Erwerbsminderung eine Altersrente (unabhängig davon, ob diese vorzeitig beansprucht wird oder eine Regelaltersrente ist) bezogen, behalten die bisherigen Entgeltpunkte den Abschlag von 10,8% aus der Rente wegen Erwerbsminderung. Ergeben sich bei der Rentenberechnung der Altersrente höhere Entgeltpunkte, so bestimmt sich für die zusätzlichen Entgeltpunkte der Abschlag nach der Zeit des vorzeitigen Bezuges der Altersrente.

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4 Antworten

Inconspectaam 05.07.2013 | 19:02
Hallo Bluesy, nein, wenn sie die Altersrente direkt im Anschluss erhalten, bleibt es bei den 10,8 % Abschlag. Eine weiter Kürzung wird dann nicht vorgenommen. LG
Erwinam 05.07.2013 | 21:19
Zur Zeit noch nicht. Sollte sich die Haushaltslage des Staates aber verschlechtern, ist davon auszugehen, daß der doppelte Abschlag kommt. Die Sozialgerichte werden diese Maßnahme mit Sicherheit stützen, da es darum geht, den Staatsbankrott zu vermeiden. Sie haben es in der Vergangenheit auch immer so getan.
Erwinam 05.07.2013 | 21:19
Zur Zeit noch nicht. Sollte sich die Haushaltslage des Staates aber verschlechtern, ist davon auszugehen, daß der doppelte Abschlag kommt. Die Sozialgerichte werden diese Maßnahme mit Sicherheit stützen, da es darum geht, den Staatsbankrott zu vermeiden. Sie haben es in der Vergangenheit auch immer so getan.
Manni Festam 06.07.2013 | 11:09
Zitat von Erwin anzeigenausblenden
Wird eine vor dem 60. Lebensjahr bezogene EM-Rente (bereits um 10,8% gekürzt) beim Übergang in eine Altersrente ab 63 eigentlich nochmal um Abschläge reduziert ?
Was für eine schwachsinnige Aussage !! Zur Zeit noch nicht. Sollte sich die Haushaltslage des Staates aber verschlechtern, ist davon auszugehen, daß der doppelte Abschlag kommt. Die Sozialgerichte werden diese Maßnahme mit Sicherheit stützen, da es darum geht, den Staatsbankrott zu vermeiden. Sie haben es in der Vergangenheit auch immer so getan.
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