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Experten-Antwort

Übergang Frührente/Altersrente

von Plato03.07.2011 | 19:01
1823 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Ich bin z.Zt. Frührentner (nach Altersteilzeit). Im Januar 2012 werde ich 65 Jahre alt. Dann fällt, soweit mir bekannt, die Limitierung der Hinzuverdienstgrenze weg. Ich möchte dann wieder Vollzeit Berufstätig sein und möchte mich durch entspr. Weiterbildung auf eine Tätigkeit vorbereiten (3 Jahre aus dem Beruf gilt es aufzuholen). Ich habe ein Unternehmen ausgesucht, dass mich dabei unterstützt und mir eine Tätigkeit für Januar 2012 vertraglich zusichern würde. Allerdings möchte ich eine "Vertragsstrafe" aushandeln für den Fall wenn man mich dann doch nicht beschäftigen will denn die Weiterbildung muss ich z.T. selbst tragen. Meine Frage: Kann mir diese Vertragsstrafe (wenn sie denn zum tragen kommt) als Einkommen für 2011 im Sinne der Hinzuverdienstgrenze ausgelegt werden? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zuerst einmal unabhängig von Ihrer Fragestellung: Sofern Sie nicht mit Ihrem (damaligen) Arbeitgeber vor dem 1.1.2007 eine verbindliche Altersteilzeitvereinbarung getroffen haben, erreichen Sie die Regelaltersgrenze einen Monat später im Februar 2012. Erst dann gilt die Hinzuverdienstgrenze für Sie nicht mehr.

Wurde der Altersteilzeitvertrag vor dem 1.1.2007 erfüllt, liegen die Vetrauensschutzregelungen für die Regelaltersrente vor, sodass Sie die Regelaltersgrenze bereits im Januar 2012 erreichen werden.

Auf die vorgezogene Altersrente sind Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung oder Arbeitseinkommen aus einer selbständigen Tätigkeit oder vergleichbares Einkommen anzurechnen.

Sofern das Arbeitsverhältnis eben nicht zustande gekommen ist und daher eine Zahlung als Vetragsstrafe an Sie erfolgt, ist dies m.E. kein Arbeitsentgelt bzw. kein anzurechnendes vergleichbares Einkommen.

Darüberhinaus wird die Zahlung vermutlich ohnehin erst für einen Zeitpunkt geleistet, der nach erreichen der maßgeblichen Regelaltersgrenze liegt.

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2 Antworten

Platoam 04.07.2011 | 13:09
Danke für die schnelle Antwort. Sie beantwortet aber noch nicht alle Fragen die ich wahrscheinlich etwas mißverständlich gestellt habe. Ich möchte nochmal anders fragen: Ich bin am 1.1.2005 in Altersteilzeit gegangen. 2005 und 2006 die aktive Phase und 2007 und 2008 die passive Phase. Ab dem 1.1.2009 bekomme ich Rente. Ich bin Jahrgang 1.1947 und werde im Januar 2012 65 Jahre alt. Dann, ab Januar 2012, möchte und könnte ich wieder berufstätig sein. Ich muss aber mein Wissen auffrischen und mich weiterbilden. Das kostet Zeit und Geld. Eine Firma würde mich dabei noch in diesem Jahr unterstützen z.B. durch Lehrgänge bei der Firma die ich nicht bezahlen müsste. Dafür würde man mir vertraglich zusichern mich ab Januar (oder Februar) 2012 zu beschäftigen. Da ich micht dann aber auf diese eine Firma konzentrieren müsste und andere Angebote ausschlagen müsste möchte ich eine Vertragsstrafe vereinbaren die dann im Januar/Februar 2012 ggf. an mich zu zahlen wäre. Da sich diese Zahlung ja indirekt auf dieses Jahr 2011 bezieht (Unterstützung bei der Weiterbildung) könnte ein Sachbearbeiter der RV (so er es den zur Kenntnis bekommt z.B. durch das Finanzamt) es ja als Hinzuverdienstüberschreitung in diesem Jahr 2011 werten und meine Rente aus 2011 nachträglich kürzen und zurückfordern. Meine Frage also: Kann mir das passieren? Nochmals Danke
Platoam 07.07.2011 | 09:22
Der Hinweis auf die Vertrauesschutzregelung war sehr wichtig und super gut. Das kannte der Sachbearbeiter (Berater) bei der RV noch nicht. Da ist, nach eigener Recherche, selbst der noch etwas schlauer geworden. Danke
Deutsche Rentenversicherung
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