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übergang in Altersrente 2032

von Gerhard07.07.2009 | 16:40
2166 Ansichten
8 Antworten
Habe mal die Steuersituation für die Altersrente für Schwerbehinderung im Jahr 2032 durchgespielt. Bin Jahrgang 1967 und bin seit 1996 in der Erwerbsunfähigkeitsrente. Meine Bruttorenten ist 1069 Euro. Zusätzlich bekomme ich noch eine private BU Rente in höhe von 672 Euro. bin ledig. Zusätzlich habe ich noch monatliche Zinseinkünfte von 500 Euro. Habe letztes Jahr 230 Euro Einkommenssteuer bezahlt.(Kann Schwerbehinderung 50% und private Rentenversicherung 800 Euro absetzen) Deshalb ist die Einkommensteuer relativ gering. Könnte 2032 mit 65 die Altersrente wegen schwerbehinderung beantragen.Nun habe ich folgendes Zenarium durchgespielt . Angenommen ich habe mit 65 Jahren 14000 Euro Jahresbruttorente müsste ich nur 7000 euro (50%) versteuern. Demgegenüber müsste ein 2032 normal in Rente gegangener mit der gleichen REntenhöhe 12800 Euro (92%) versteuern. Dies wäre ein steuervorteil von 5800 Euro gegenüber dem normalen Rentner den ich für meine Kapitaleinkünfte nutzen kann. Hilfe ich werde Reich im Alter !!! Ich denke nicht daß ich einen Denkfehler gemacht habe . Wenn doch, bitte Aufklärung MFG Gerhard

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 08.07.2009 | 12:26

Hallo Gerhard,

auf die Kommentare, die Sie auf Ihren Beitrag bekommen haben, möchte ich nicht eingehen. Ich kommen auf Ihre Grundfrage zurück, "habe ich einen Denkfehler begangen?"

Im Prinzip nein. Allerdings glaube ich Ihren Ausführungen entnehmen zu können, dass Sie glauben, 50% Ihrer Rente im Jahre 2032 wären steuerfrei. Dies ist nicht der Fall, der 2005 gültige Besteuerungsanteil bleibt bis zum Lebensende gleich, er steigt nicht! Der steuerfreie Anteil der Rente wird in Ihrem Fall ab 2006 in einen lebenslang festgeschriebenen Freibetrag umgewandelt. Dies bedeutet, haben Sie 2005 z.B. 12.000 Euro Rente bezogen, sind 50% davon in 2005 steurfreier Anteil, also 6000 Euro. Diese 6000 Euro Ihrer Rente bleiben steuerfrei, auch wenn Sie in 2032 14000 Euro Rente beziehen, also 8000 Euro versteuern müssen.

7 Antworten

Wahsageram 07.07.2009 | 18:22
Keine Sorge,2032 gibt es keine Rente mehr. Das Deutschland wie wir es kennen wird mitsamt Europa dann 3.Welt sein während die Musik in China und Indien spielt. Alles was wir können,können diese Länder bald auch und billiger dazu. Mal zurück denken wie man Ende der 70er über japanische Autos gelacht hat,und nun!
KSCam 07.07.2009 | 18:35
Schön für Sie - aber was nutzen Ihnen und uns heute im Jahr 2009 die tollen Überlegungen, die Sie fürs Jahr 2032 angestellt haben. Das ist m.E. ähnlich interessant wie eine Spekulation über die Höhe des DAX in 23 Jahren. Und dass es immer dann wenn es um Stichtage geht, Gewinner und Verlierer gibt, ist nun wirklich keine tolle bahnbrechende Erkenntnis.
Lindaam 07.07.2009 | 20:04
Was ist im Jahre 2032? Diese Frage würde ich mir nicht stellen nach 2 Flaschen Wodka. Mir ist nur klar, hohe Renten und Pensionen wird es dann nicht mehr geben. Die Menschen die jetzt um die 60 J. alt sind werden noch Glück haben. Ich denke täglich an meine Kinder,sie sind leider keine Beamten. Gruß Linda
-_-am 07.07.2009 | 20:12
Viel klüger ist Ihr Vorurteil über Beamte sicher nicht. Ich lese selten soviel absoluten Unsinn, wie über die angebliche Höhe der Bezüge von Beamten, obwohl die in den einschlägigen Tabellen genau nachlesbar sind. Ein Beamter in A9 (gehobener Dienst, Inspektor) hat nach 13 Schuljahren und 3 Jahren Studium in A9 Brutto 1973,57 EUR, in der Endstufe 2609,81 EUR (Stand ab Juli 2008). Davon zahlt er Steuern und auch noch seine Kranken- und Pflegeversicherung selbst und allein, bezieht am Ende vielleicht knapp über 70%, maximal 75%, Pension, die ebenfalls schon immer zu versteuern war. Die Beträge liegen unter denen von spezialisierten Fachkräften mit Studium, die in der freien Wirtschaft erzielt werden. Neben der gesetzlichen Rente haben viele Arbeitnehmer eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung (VBL, ZVK, etc.). http://www.beamtenkapital.de/beamtenbesoldung/…
Schiko.am 08.07.2009 | 00:31
Es ist schon erstaunlich was aus einer harmlosen Frage, erklärbar nach einer Grundrechenart alles geworden ist. Dax, hohe Pensionen und noch vieles mehr wurde wieder in bekannter Manier angesprochen. Gebe zu, wenn jemand weiß welche Steuersätze 2032 noch gelten hätte er es verdient Bundesfinanzminister zu werden. Aus rechnerischer Sicht sind 92% aus 14000 Euro 12880 steuerpflichtiger Rentenanteil, derzeit aus angenommen 12828 Jahresrente 6414 steuer- pflichtig somit ein geringerer Betrag von 6466 aus heutiger Sicht. Es weckt natürlich Neider wenn Sie von 6000 Jahreszinsen , ander- seits von Erwerbsunfähigkeitsrente sprechen. Ist es in der Tat so sei es Ihnen vergönnt, dies sind aber auch traumhafte Beträge, die sollte man nicht veröffentlichen, da zwangsläufig Neid entsteht. Dies, zumal Sie von einen Steuervorteil von 5800 sprechen, gemeint ist natürlich ein geringerer steuerpflichtiger Betrag. Erfreulich, dass Sie trotz hoher Zinsen nur von 230 Steuerlast sprechen, komme damit auch ungefähr hin. Hoffe, in Ihnen steckt noch eine Portion Humor , dann können Sie meine Zeilen ertragen. Mit freundlichen Grüßen.
Falsches Forumam 08.07.2009 | 08:14
Da die Steuern nicht von den Rentenversicherungsträgern erhoben werden, wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen an die Finanzbehörden, einen Steuerhilfeverein oder an einen Steuerberater (der allerdings leider Beratungsgebühren erheben wird).
Hans die Geigeam 08.07.2009 | 12:35
Bitte unterlassen Sie die Steuerberatung.
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