Hallo Gerhard,
auf die Kommentare, die Sie auf Ihren Beitrag bekommen haben, möchte ich nicht eingehen. Ich kommen auf Ihre Grundfrage zurück, "habe ich einen Denkfehler begangen?"
Im Prinzip nein. Allerdings glaube ich Ihren Ausführungen entnehmen zu können, dass Sie glauben, 50% Ihrer Rente im Jahre 2032 wären steuerfrei. Dies ist nicht der Fall, der 2005 gültige Besteuerungsanteil bleibt bis zum Lebensende gleich, er steigt nicht! Der steuerfreie Anteil der Rente wird in Ihrem Fall ab 2006 in einen lebenslang festgeschriebenen Freibetrag umgewandelt. Dies bedeutet, haben Sie 2005 z.B. 12.000 Euro Rente bezogen, sind 50% davon in 2005 steurfreier Anteil, also 6000 Euro. Diese 6000 Euro Ihrer Rente bleiben steuerfrei, auch wenn Sie in 2032 14000 Euro Rente beziehen, also 8000 Euro versteuern müssen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.