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Experten-Antwort

Übergang in die Altersrente

von Annika Hauser08.07.2019 | 11:20
59 Ansichten
2 Antworten

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Guten Tag, ich beziehe eine EM-Rente bis Ende November 2019. Ich bin auch schwerbehindert. Laut Rentenrechner könnte ich am 01.02.2020 in die Altersrente für schwerbeh. Menschen gehen. Was ist nun mit Dez. 2019 und Januar 2020? Wird für diese 2 Monate die EM-Rente verlängert? Wäre ich bis jetzt erwerbsfähig, wäre die Rente am 01.02.2020 abschlagsfrei. Soll ich dann Nov. und Dez. keine Leistungen beziehen, damit die Rente abschlagsfrei wird, also höher wird? Was können Sie empfehlen? Vielen Dank im Voraus A.H.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Annika Hauser,

wie senf-dazu bereits geschrieben hat, behalten die Entgeltpunkte, die bereits für die Berechnung der Erwerbsminderungsrente maßgebend waren, weiterhin den geminderten Zugangsfaktor. Eine Unterbrechung der Rentenzahlung von 2-3 Monaten ist da ohne Einfluss. Insofern wird auch die Altersrente gemindert gezahlt werden.

Nur Entgeltpunkte, die noch nicht für die Berechnung der Erwerbsminderungsrente verwendet wurden, können dann ohne Abschlag berücksichtigt werden. Dies kann aber nur ein kleiner Teil sein.

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1 Antworten

senf-dazuam 08.07.2019 | 15:27
Eine sich an eine EM-Rente anschließende Altersrente "erbt" quasi den Zugangsfaktor, somit kann auhc eine eigentlich für das Alter abschlagsfreie Altersrente dann nicht mehr abschlagsfrei sein. Ggf. werden einige Entgeltpunkte, die nicht bei der Berechnung der EM-Rente verwendet wurden, nun mit dem Zugangsfaktor 1,0 (also ohne Abschlag) verwendet. Auch ein paar Monate Abstand zwischen EM-Rente und Altersrente ändern daran nichts ...
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