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Experten-Antwort

Übergang Krankengeld EM Rente

von Scooter08.12.2021 | 07:48
179 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen, im Juni 2021 wurde mir von der DRV eine REHA– Umdeutung empfohlen. Daraufhin habe ich einen verkürzten EM Rentenantrag gestellt, da ich schon eine Teilerwerbsminderungsrente erhalte. Nun wurde mir die volle EM Rente bewilligt, rückwirkend zum 1. Oktober 2020. Demnach soll ich die erste volle EM Rente im Januar 2022 erhalten. Seit Oktober 2020 erhalte ich Krankengeld. Die letzte Auszahlung des Krankengeldes war Mitte November 2021 und ich erhalte nun kein Krankengeld mehr, da ich nun Rente beziehe. Die Nachzahlungsberechnung der DRV geht bis einschließlich Dezember 2021. Von dem Nachzahlungsbetrag wird das gezahlte Krankengeld und die bereits erhaltene Teil EM Rente abgezogen. Es bleibt nichts über von dem Nachzahlungsbetrag. Mein Problem ist jetzt, dass ich erst Ende Januar 2022 die erste volle EM Rente ausgezahlt bekomme und bis dahin über 11 Wochen keine Einkünfte habe. Die laufenden Kosten, wie Finanzierungen usw. laufen aber weiter!!Übernimmt auch nicht das Jobcenter! Meiner Meinung nach liegt der Fehler darin, dass die Nachzahlsumme von der DRV bis einschließlich Dezember 2021 berechnet wurde. Wäre sie nur bis Ende November berechnet worden, hätte ich kein Problem. Was kann ich jetzt tun? Vielen Dank für ihre Mühe und einen schönen Tag.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Scooter,

für eine abschließende Klärung empfehlen wir Ihnen, sich telefonisch mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung zu setzen. Von Seiten des zuständigen Rentenversicherungsträgers kann Ihnen die Abrechnung der Nachzahlung erläutert werden.

Bei Fragen zum Krankengeld wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse.

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2 Antworten

Siehe hieram 08.12.2021 | 10:16
Hallo Scooter, mal etwas genauer nachgerechnet... Die Krankenkasse zahlt das Krankengeld immer mit Vorlage der Folgebescheinigung. Wenn die letzte Zahlung Mitte November erfolgte, waren Sie noch bis xx weiter AU. Dann kam der Rentenbescheid. Wann genau? Die KK bekommt den online, also mit Datum Bescheid. Mit dem Tag wird die Zahlung eingestellt. Die Tage dazwischen (wenn vorhanden) muss Ihnen die KK ausbezahlen. Ansonsten ist es tatsächlich so, dass von der vollen EM-Rente zunächst das KG erstattet wird für den sich überschneidenden Zeitraum. Und zwar Zahlbetrag (nach Abzug KV/PV) der EM-Rente gegen Bruttobetrag KG (also vor Abzug RV/PV/AlV). Hierbei wird monatlich bzw. bei Teilmonaten tagesgenau abgerechnet. Dann wird die bereits erhaltene halbe EM-Rente abgezogen. Ebenfalls monatlich bzw. tagesgenau. Wenn der Betrag der vollen EM-Rente niedriger ist, als KG und halbe EM-Rente, müssen Sie die Differenz nicht erstatten. Die von der KK bezahlten Beiträge für PV und ALG (nur Ihr Anteil), muss die KK Ihnen erstatten (die volle EM-Rente ist ja bereits KV/PV-versichert, das wäre sonst doppelt, ALV entfällt). Die RV-Beiträge werden nicht erstattet, die erhöhen vielleicht später mal Ihre Altersrente. So sind wir also erst mal irgendwo zwischen Mitte November und heute. Die halbe EM-Rente für November (zum Monatsende bezahlt), müsste auf Ihrem Konto eingegangen sein. Ebenfalls müsste Ende Dezember noch die halbe EM-Rente für den Dezember eingehen. Diese Zahlung wird nicht mit Rentenbescheid eingestellt, sondern erst, wenn die Zahlung der neuen Rente beginnt. So müsste dies auch aus dem Bescheid ersichtlich sein. Für den Dezember selbst steht Ihnen Die volle EM-Rente zu abzüglich von xx Tagen Krankengeld (oder ohne Abzug, je nachdem, wann KG genau beendet wird/wurde). Und dann abzüglich der halben EM-Rente. Das Geld kommt dann als Nachzahlung. Vielleicht sogar schon Ende Dezember, je nachdem, wann die KK genau alles für die Erstattung notwendige übermittelt hat. Und ab Ende Januar kommt dann nur noch die volle EM-Rente. Also so ganz ohne Geldeingang, wie Sie es beschreiben, ist es tatsächlich eigentlich nicht. Sonst wäre der Nachzahlungszeitraum auch nur bis November vorgesehen, aber im Dezember kommt noch die halbe EM-Rente (s.o.). Was also können Sie tun? Zunächst auf Ihrem Konto nachsehen, ob die November-Rente tatsächlich eingegangen war. Und bei der zuständigen DRV anrufen und nachfragen, ob tatsächlich die Dezember-Rente auch noch am Monatsende so ausbezahlt wird wie bisher. Und bei der KK nachfragen, wann die letzten Tage KG überwiesen werden (wenn die nicht schon auf dem Konto sind und wann die Erstattung PV/AlV kommt. Dann den Gürtel recht eng schnallen und bis Ende Januar warten. Oder Freunde/Bekannte fragen wegen einer Überbrückung. Oder mit allen Bescheiden und Ihren 'Nachberechnungen' zum Amt für Grundsicherung und dort wegen Unterstützung fragen. Und sicherheitshalber den Vermieter informieren, dass evtl. eine Lastschrift 'platzt' und er sich bitte bis Ende Januar gedulden möge. Also noch mal in Ruhe alles nachrechnen und dann telefonieren. Alles Gute!
Scooteram 08.12.2021 | 17:58
Vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Ich habe in der Zwischenzeit mir der Bearbeiterin gesprochen. Vielen Dank und eine gute Zeit.
Deutsche Rentenversicherung
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