Hallo Ratsucher,
Sie erhalten ca. 2 bis 3 Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze ein Anschreiben der Rentenversicherung, müssen also nicht selbst tätig werden.
Sollte die Altersrente nicht rechtzeitig berechnet werden können, wird die Rente wegen Erwerbsminderung zunächst weiter gezahlt.
Wenn Sie keinen Anspruch auf Grundrentezuschlag haben, wird die Altersrente aufgrund des Besitzschutzes normalerweise nicht niedriger als die Rente wegen Erwerbsminderung. Seltene Ausnahmen können zum Beispiel bei Bezug einer Unfallrente vorkommen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung