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Experten-Antwort

Übergang von voller in halbe EMR

von Kalle27.12.2020 | 08:13
106 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, welche Grundlage nimmt man für die Teilerwerbsrente, wenn man vorher 2 1/2 Jahre in voller befristeter EMR war? Gilt dann als Berechnungsgrundlage das Gehalt vor der befristeten vollen EMR? Mit freundlichen Grüßen Kalle

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kalle,

ich möchte auf die Antwort von KSC verweisen.

Sollten weitere An-/Nachfragen bestehen, bitte gerne einen neuen Eintrag in´s Forum stellen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

KSCam 27.12.2020 | 09:25
Was meinen Sie genau? Vom Betrag her wird es wohl die Hälfte der bisherigen vollen Rente werden. Oder was wollen Sie wissen?
Kalleam 27.12.2020 | 11:08
Hallo KSC, gemeint war folgendes. Teil-EMR ist ja die Hälfte der vollen EMR. Die Hinzuverdienstgrenze wenn wieder zum Teil gearbeitet wird, zur Teil EMR berechnet sich aus dem Gehalt „vor“ der vollen EMR oder aus der vollen EMR? Ich hoffe es richtig dargestellt zu haben. Mit freundlichen Grüßen Kalle
KSCam 27.12.2020 | 11:18
der mögliche Zuverdienst wird durch den höchsten Entgeltpunktwert der letzten 15 Jahre errechnet - und steht im Bescheid über die Teilrente drin (und vielleicht auch in der letzten Rentenauskunft vor der vollen EM Rente. Im Zweifel individuell beim zuständigen RV Träger nachfragen.
Kalleam 27.12.2020 | 11:59
Vielen Dank KSC.....
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