Hallo Feline,
wie Sie bereits den vorherigen Antworten entnehmen konnten, haben Sie unter den von Ihnen beschriebenen Umständen nach derzeitigem Recht eine Lücke im Versicherungsverlauf. Ob Ihnen die 6 Monate irgendwann einmal fehlen (z.B. für Wartezeit), kann heute niemand sagen.
Die Lücke können Sie nur vermeiden, wenn Sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen oder sich weiterhin arbeitslos melden. In Ihrem derzeitigen Minijob können Sie nicht mehr versicherungspflichtig werden. Die von Ihnen beantragte Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gilt für die gesamte Dauer des betreffenden Minijobs und kann nicht widerrufen werden.