Hallo Nutzer,
zu individuellen Ansprüchen (hier zB auf ihren Anspruch auf Übergangsgeld) wird dieses Forum keine verbindlichen Antworten geben können. Dafür sind die Möglichkeiten und Eventualitäten zu groß/zu vielfältig und der genaue Blick in ihren Einzelfall/in ihre Akte nicht möglich.
Auch wenn ich ihre grds. Bedenken auf einen bestehenden Übergangsgeldanspruch ggf. teile, so rate ich ihnen dennoch folgendes:
Füllen sie die Formulare aus und reichen sie diese bei ihrem zuständigen Rententräger ein. Wenn sie von ihrem Arbeigeber nichts bekommen, dann teilen sie dies dem Rententräger entsprechend mit.