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Experten-Antwort

Übergangsgebürnisse der Bundeswehr

von Falko03.10.2018 | 20:51
224 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich war Soldat auf Zeit und habe im Anschluß eine Ausbildung gemacht.Dauer 18 Monate,für diese Zeit bekam ich Übergangsgebürnisse der Bundeswehr und keine Ausbildungsvergütung,somit habe ich keine Beiträge zur RV bezahlt. Somit fehlen mir 18 Monate im Versicherungsverlauf. Der Zeitraum ist 01.04.89 bis 30.09.90. Frage 1. Kann die Ausbildungszeit nachträglich in der RV angerechnet werden. Frage 2. Kann ich für diesen Zeitraum nachträglich Versicherungsbeiträge einzahlen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Falko,

Rentenschmied hat das bereits sehr gut erläutert. Dem ist nichts hinzuzufügen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Rentenschmiedam 04.10.2018 | 07:05
Hallo, die Übergangsgebührnisse selbst stellen keine rentenrechtliche Zeit dar, insofern wäre es wichtig zu wissen was für eine Ausbildung das war. Damit eine abschließende Beurteilung und die Erteilung eines rechtsmittelfähigen Feststellungsbescheides durch die DRV möglich ist, würde ich dringend die Stellung eines Antrages auf Kontenklärung vorschlagen dem Sie bitte alle Unterlagen zu der Ausbildung beilegen die Sie noch haben. Ohne diese Unterlagen zu kennen, ist eine Beurteilung in diesem Forum wohl nicht möglich und bringt Sie auch nicht weiter. Den Antrag V0100 finden Sie auf der Internetseite eines RV-Trägers ganz rechts unten unter dem Schlagwort "Formulare & Anträge" Beste Grüsse
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