Hallo Labauraba,
nein, eine Krankschreibung ist nicht erforderlich. Sie sollten jedoch darauf achten, daß Sie nahtlos von der Wiedereingliederung/Beschäftigung in die Reha-Maßnahme gehen.
In jedem Fall empfehlen wir die Voraussetzungen für den Bezug von Übergangsgeld nochmals durch die Reha-Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers prüfen zulassen.