Hallo Bianka,
einen Anspruch auf Übergangsgeld werden Sie als Begleitperson für ein Kinderheilverfahren nicht haben. Bitte beachten Sie, daß der Reha-/ Rententräger die Begleitung Ihrer Kinder zunächst anerkennen muss. Erst danach ist eine Entscheidung zu weiteren, damit verbundenen, Kosten möglich.
Soweit Sie berufstätig sind und während der Zeit des Heilverfahren Ihres Kindes/ Ihrer Kinder z.B. einen Lohnausfall haben, kann der vom Arbeitgeber bestätigte Verdienstausfall ggf. vom Rentenversicherungträger übernommen werden. Bei Selbständigen gelten andere Regelungen. Eine Entschädigung allein für den Zeitverlust ist nach § 65 a Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) als Aufwendungsersatz nicht vorgesehen. Zu den Einzelheiten nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Rententräger auf, da die Details in diesem Forum nicht weiter geklärt werden können.