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Übergangsgeld

von Detlef25.10.2016 | 16:45
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2 Antworten

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Hallo, Ich hätte Fragen zum Übergangsgeld. Wird bei einem Monatsgehalt das nach Stunden bezahlt wird, das Übergangsgeld anhand der letzten drei Monate oder nur des letzten Monates bemessen? Und werden Schichtzulagen dabei berücksichtigt? Vielen Dank im vorraus für die Mühe.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Detlef,

selbst wenn das Arbeitsentgelt monatlich abgerechnet wird, bleibt das Arbeitsentgelt nach Stunden bemessen, wenn sich die Höhe nach der Anzahl der Arbeitsstunden richtet. Für die Übergangsgeldberechnung wird der letzte abgerechnete und abgelaufene Entgeltabrechnungszeitraum von mindestens vier Wochen vor Beginn der Leistung oder einer vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit herangezogen. Schichtzulagen sind zu berücksichtigen, wenn diese sozialversicherungspflichtig sind.

1 Antworten

Herz1925am 25.10.2016 | 17:26
Zur Vorabinformation könnte Ihnen folgende Ausfüllanleitung für den Arbeitgeber bezüglich Übergangsgeld helfen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Ich sehe das vorerst so, dass die regelmäßige vereinbarte Arbeitszeit eine entscheidende Rolle spielt, weil Monatsgehalt das nach Stunden bemessen wird, kann nicht als festes Gehalt gewertet werden. Bei den Zulagen müsste die SV- bzw. Steuerpflicht zählen. Das Formular G0515 ist auch abrufbar und ist die Verdienstbescheinigung selbst. Wenn Krankengeldbezug im letzten Monat "drin" war, müsste so wie so der letzte Arbeitsmonat bescheinigt werden, oder es wird gleich der Brutto-Verdienst aus der letzten Bescheinigung für KG herangezogen. Ein Experte, wird Ihnen sicher eine einfache Erklärung geben, falls Sie das nicht alles durchlesen wollen.
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