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Experten-Antwort

Übergangsgeld

von AlexC23.03.2016 | 15:31
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, wie ich gelesen habe, errechnet sich das Übergangsgeld aus dem Nettolohn des letzten Abrechnungsmonat ohne Einmalzahlungen. Ich bekomme monatlich variabel nach Arbeitsstunden einen Nettostundenlohn, Überstundenzuschläge, Nachtzuschläge und Spesen. Nun meine Frage: Ich bekomme sie zwar jeden Monat, aber sind Überstundenzuschläge, Nachtzuschläge und Spesen Einmalzahlungen?? Man weiß ja nie, eigentlich gehören sie ja ganz normal zum Nettolohn, aber bei der Berechnung des Übergangsgeldes möchte ich doch wissen, wie und was alles genau berücksichtigt wird. Schöne Grüße, Alex

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo AlexC,

für die Berechnung des Regelentgelts nach § 47 Abs. 1 SGB IX ist von dem sozialversicherungsrechtlichen Arbeitsentgeltbegriff der §§ 14 und 17 SGB IV und der erlassenen Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) auszugehen.

Zum Arbeitsentgelt gehören danach insbesondere Löhne, Gehälter einschl. lfd. Zulagen, Ausbildungsvergütungen und Urlaubsentgelte soweit sie nicht lohnsteuerfrei sind.

Es kommt also darauf an, wie die von Ihnen genannten Zusatzleistungen lohnsteuertechnisch behandelt werden.

Spesen dürften idR als Aufwendungsersatz lohnsteuerfrei sein. Diese zählen dann nicht bei der Übergangsgeldberechnung mit (was ja auch irgendwie nachvollziehbar ist, da während des Übergangsgeldbezuges keine Auslagen -die einen Spesenersatz begründen würden- anfallen)

Überstunden und Nachtzuschläge können lohnsteuerfrei oder auch lohnsteuerpflichtig gezahlt werden. Sie können als ggf. als Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld mitgerechnet werden.

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