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Übergangsgeld

von Anna07.05.2012 | 13:55
1410 Ansichten
2 Antworten
Ich bin Angestellte, verdiene über der Beitragsbemessungsgrenze und bin zur Zeit krank. Bis zum Start der Rehamaßnahme werde ich Krankengeld von der Krankenkasse beziehen. Wie wird das Übergangsgeld berechnet?

2 Antworten

Useram 07.05.2012 | 14:33
Wenn sie bis Tag der Rehamaßnahme Krankengeld beziehen, erhalten Sie Übergangsgeld anhand der Berechnungsgrundlage der Krankenkasse. D.h. die Werte von der KK werden von der RV übernommen, nicht aber die Berechnungsweise, da die RV andere Prozentsätze hat wie die KK. Das ÜG wird damit ein wenig geringer ausfallen als das KG.
Rehaam 07.05.2012 | 14:33
Das Übergangsgeld für eine medizinische Leistung zur Rehabilitation wird analog des Krankengeldes berechnet. D.h. es wird das gleiche Entgelt und der gleiche Bemessungszeitraum zugrunde gelegt. Das tägliche "Brutto-Übergangsgeld" (=Regelentgelt) wird auf 186,67 gekürzt, falls dieses überstiegen sein sollte. (Bei einem monatlichen Entgelt, wird das Bruttoentgelt durch 30 geteilt=Regelentgelt, plus gfls. der 360 ste Teil einer Einmalzahlung)
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