In der Regel wird das Ü-Geld alle 2 Wochen ausgezahlt; die letzte Zahlung erfolgt sobald die Entlassungsmitteilung beim Rentenversicherungsträger eingegangen ist. Sie brauchen nichts tun, geht alles von selbst.
Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenAlle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert
In der Regel wird das Ü-Geld alle 2 Wochen ausgezahlt; die letzte Zahlung erfolgt sobald die Entlassungsmitteilung beim Rentenversicherungsträger eingegangen ist. Sie brauchen nichts tun, geht alles von selbst.
Sie müssen die Entlassungsmitteilung nicht vorlegen! Diese wird unmittelbar nach Abschluss der Maßnahme an den Leistungsträger übersandt. Die Entlassungsmitteilung hat mit dem Entlassungsbericht nichts zu tun (wie andere behaupten).
Ich kann nur aus Sicht unseres Hauses reden. Wir warten auf die Entlassungsmitteilung, die uns die Kurklinik übersendet, auch wenn der Kurpatient uns diese vorab zuschickt.
Was jetzt sinnvoller ist, darüber streiten sich die Gelehrten. Nichts für ungut.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.