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Übergangsgeld...

von Dani21.08.2007 | 13:54
2513 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, ich war mehrere Wochen in einer Anschlussheilbehandlung. Für fünf Wochen davon steht mir Übergangsgeld zu. Für zwei Wochen habe ich bereits eine Zahlung von der BfA erhalten. Der Antrag auf Übergangsgeld wurde von der Sozialarbeiterin der Rehaklinik gestellt. Nun ist die Rehamassnahme beendet und das letzte Geld steht noch aus. Muss ich da nochmal was neu beantragen bzw. das Ende der Reha der BfA melden? Eigentlich bekommen die doch schon einen Schrieb seitens der Klinik. Oder??? Danke für hilfreiche Antworten! MfG Dani

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

In der Regel wird das Ü-Geld alle 2 Wochen ausgezahlt; die letzte Zahlung erfolgt sobald die Entlassungsmitteilung beim Rentenversicherungsträger eingegangen ist. Sie brauchen nichts tun, geht alles von selbst.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Sie müssen die Entlassungsmitteilung nicht vorlegen! Diese wird unmittelbar nach Abschluss der Maßnahme an den Leistungsträger übersandt. Die Entlassungsmitteilung hat mit dem Entlassungsbericht nichts zu tun (wie andere behaupten).

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Ich kann nur aus Sicht unseres Hauses reden. Wir warten auf die Entlassungsmitteilung, die uns die Kurklinik übersendet, auch wenn der Kurpatient uns diese vorab zuschickt.

Was jetzt sinnvoller ist, darüber streiten sich die Gelehrten. Nichts für ungut.

2 Antworten

Nixam 22.08.2007 | 07:08
Was der Experte sagt, ist NICHT GANZ RICHTIG! Die Rehaklinik versendet die Entlassungsmitteilung unter Umständen erst mit dem Entlassungsbericht! Wissen Sie, wann dieser geschrieben wird? Sie erhalten doch am Massnahmeende eine ENTLASSUNGSMITTEILUNG! Diese ist nicht dafür geeignet, zu Hause die Wohnung zu tapezieren, sondern diese MÜSSEN SIE DEM RV-Träger vorlegen! Viele Versicherte wissen das nicht? Wenn ich sie dann am Telefon befrage: "Haben Sie uns schon die Entlassungs-ML übersandt?" heisst es: "mmhhh...ich dachte, das wäre nur für meine Unterlagen!" Behalten Sie sie ruhig, dann können Sie lange auf Ihr ÜG warten. LEGEN SIE BITTE UNVERZÜGLICH DIE ENTLASSUNGS-ML DEM RV-TRÄGER VOR! Dann bekommen Sie Ihr Übergangsgeld sofort ausgezahlt und nicht "erst, wenn die Klinik die ML an die DRV Bund gesandt hat".
Nixam 22.08.2007 | 14:54
Der tägliche Erfahrungswert zeigt: Die EntlassungsMITTEILUNGEN werden häufig weitaus später an die Kostenträger übersandt. Der Versicherte erhält diese am ENTLASSUNGSTAG in die Hand gedrückt. Da ist es doch fair, wenn er diese direkt beim Kostenträger vorbeibringt, um die ÜG-Zahlung anzustossen. Der Entlassungsbericht braucht tatsächlich länger. Leider lassen sich viele Kliniken auch mit den ENTLASSUNGSMITTEILUNGEN ZUVIEL ZEIT...auf Kosten des Versicherten!
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